Erste Runde erfolgreich abgeschlossen - Zweite Runde bereits gestartet

Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Kompromissvorschlag zum "Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Annahme des Gesetzes durch den Bundestag und die Zustimmung durch den Bundesrat.

Mit dem Gesetz wird die erste Runde des Projektes "Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" erfolgreich abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit führt das Projekt als Teil der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung durch.

Erste Runde erfolgreich abgeschlossen - Zweite Runde bereits gestartet

Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Kompromissvorschlag zum "Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Annahme des Gesetzes durch den Bundestag und die Zustimmung durch den Bundesrat.

Mit dem Gesetz wird die erste Runde des Projektes "Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" erfolgreich abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit führt das Projekt als Teil der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung durch.

Dazu Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement: "Die erste Runde unseres Projektes 'Bürokratieabbau aus den Regionen' hat gezeigt, dass wir jedenfalls einen erfolgversprechenden und vor allem lebensnahen Weg zum Abbau unnötiger Bürokratie gefunden haben. Wir greifen die konkreten Vorschläge der Praktiker aus den Regionen auf und beseitigen so bürokratische Hemmnisse da, wo der Schuh tatsächlich drückt. Diesen neuen Ansatz werden wir jetzt konsequent fortsetzen. Die zweite Runde unseres Projektes ist bereits gestartet. 28 Regionen haben ihre Teilnahme angemeldet und wollen in den nächsten drei Monaten weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeiten."

Mit dem Gesetz werden Vorschlägen umgesetzt, die in der ersten Runde des Projektes von den Regionen Freie Hansestadt Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Westmecklenburg vorgelegt worden waren. Im Vermittlungsverfahren sind weitere Vorschläge der Länder hinzugekommen.

Verschiedenste Rechtsgebiete sind betroffen. So werden beispielweise in folgenden Bereichen bürokratische Vorgaben beseitigt:

    • Bei den Amtsgerichten können künftig Kammern für Handelssachen eingerichtet und damit die Gerichtsverfahren beschleunigt werden.
    • Im Gaststättenrecht entfällt künftig eine Erlaubnis, wenn kein Alkohol ausgeschenkt werden soll, zum Beispiel in Konditoreien mit Ausschank, Eiscafés oder Fleischereien mit Imbiss.
    • Immissionsrechtliche Genehmigungen können künftig auch von Personen beantragt werden, die die Anlage nicht selbst errichten oder betreiben wollen, zum Beispiel von Standort-Entwicklungsgesellschaften.
    • Über allgemeine Experimentierklauseln in der Gewerbeordnung und im Gaststättengesetz können Berufsausübungsregelungen befristet aufgehoben werden, um deren Auswirkungen auf die Praxis zu untersuchen.
    • Im Abfallrecht werden für private Erzeuger die Pflichten zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen aufgehoben.
    • Die Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Immobilienmakler werden deutlich reduziert.

Daneben werden bürokratische Hemmnisse unter anderem auch in der Beherbergungsstatistik, im Chemikaliengesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, im Weinrecht, im Güterkraftverkehrsgesetz, im Tierschutzgesetz und beim Jugendarbeitsschutz beseitigt.

Zahlreiche weitere Vorschläge aus den Regionen wurden bereits außerhalb des jetzt vor dem Abschluss stehenden Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt. Dazu gehören die Vereinfachung der Arbeitsstättenverordnung, der Meldepflichten in Hotels und der Beitragseinzugs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung oder die Verlängerung der Ist-Besteuerung für Unternehmen aus den neuen Ländern mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 500.000 Euro.

Auch in der zweiten Runde des Projektes wird es weiter darum gehen, Vorschläge zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen zu sammeln und umzusetzen. 28 Regionen haben bis zum Meldeschluss am 30. April 2005 ihre Teilnahme angemeldet. Jede dieser Regionen kann jetzt bis zum 31. Juli 2005 maximal zehn Vorschläge zum Bürokratieabbau vorlegen.

Die vollständige Liste aller umgesetzten Vorschläge aus der ersten Runde "Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" und weitere Informationen zur zweiten Runde finden Sie im Internet unter www.bmwa.bund.de.

Quelle: Berlin [ bmwa ]

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