Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Masthühnern (Broilern) vorgeschlagen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die Hühner in der intensiven Tierhaltung unzureichend geschützt sind. Diese Initiative war eine Reaktion auf die seit langem bestehende Forderung von Mitgliedstaaten und Bürgern, die Kommission solle hier etwas unternehmen.

Dazu Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz:

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Masthühnern (Broilern) vorgeschlagen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die Hühner in der intensiven Tierhaltung unzureichend geschützt sind. Diese Initiative war eine Reaktion auf die seit langem bestehende Forderung von Mitgliedstaaten und Bürgern, die Kommission solle hier etwas unternehmen.

Dazu Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz:

“Tierschutz ist nicht nur ein ethisches Problem, sondern auch eine Qualitätsfrage für die Verbraucher. Die Zahl der alljährlich geschlachteten Hühner ist höher als die Zahl der geschlachteten Tiere in jedem anderen Tierhaltungssektor der EU. Die Methoden der intensiven Tierhaltung in diesem Bereich haben zu erheblichen Tierschutzproblemen geführt und die Verbraucher haben wiederholt ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht. Das ergebnisorientierte Konzept des Vorschlags wird konkrete Verbesserungen für die Tiere gewährleisten und dabei gleichzeitig den Haltern eine gewisse Flexibilität in den Tierhaltungsmethoden ermöglichen, soweit sie die aufgestellten Tierschutznormen weiterhin einhalten.“

Der Vorschlag schreibt eine maximale Besatzdichte von 30 kg Lebendgewicht je Quadratmeter sowie Mindestvorschriften zum Schutz der Tiere vor. Die Halter müssen dafür sorgen, dass die Tiere Zugang zu Einstreu, Tränkeinlagen und Futter haben und eine ausreichende Belüftung sichern. Die Stallungen müssen ein Minimum an Licht bieten und sind mindestens zweimal täglich zu inspizieren. Hühner mit gravierenden Verletzungen oder in schlechtem Gesundheitszustand sind angemessen zu behandeln oder unverzüglich zu töten. Diese Mindestanforderungen werden durch genaue Aufzeichnungspflichten ergänzt; verzeichnet werden Innentemperaturen, medizinische Behandlung oder Sterblichkeitsziffern. Tierschutzprobleme sind eher bei einer Besatzdichte von über 30 kg/m2 wahrscheinlich; Betriebe, die die Tierschutzverhältnisse verbessert haben, dürfen jedoch eine Besatzdichte von bis zu 38 kg/m2 haben, solange die Überwachung im Schlachthof weiterhin ergibt, dass die Tiere unter keinen besonderen Tierschutzproblemen leiden.

Dies sind die ersten EU-Vorschriften für diesen Bereich. Gegenwärtig gelten ergänzend zu den Vorschriften und praktischen Regeln der Mitgliedstaaten nur die Anforderungen der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. In der Anhörungsphase wurde der Entwurf von Tierschutzorganisationen, Verbrauchergruppen und Wirtschaft begrüßt.

Die im Vorschlag enthaltenen Tierschutzanforderungen werden mehr Klarheit für den Handel mit Masthähnchen schaffen, weil gemeinsame Mindestregeln aufgestellt werden, die in der gesamten EU gelten werden. Die Kontrollen zur Überwachung des Tierschutzes werden in die bestehenden Veterinärkontrollen einbezogen, damit die Zusatzbelastung für Erzeuger und Inspektoren möglichst gering bleibt.

Die nächsten Schritte

Die Richtlinie muss jetzt vom Rat geprüft werden und das Europäische Parlament wird gehört. Dem Vorschlag gemäß berichtet die Kommission binnen zwei Jahren über die mögliche Einführung einer verbindlichen Etikettierungsregelung, die auf der Einhaltung der Tierschutznormen beruht. Die Europäische Kommission plant noch weitere Entwicklungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, auf die im künftigen EU-Aktionsplan eingegangen wird.

Quelle: Brüssel [ EU ]

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