Die Grünen: So buchstabiert Frau Merkel "Freiheit"

Anlässlich der Verhandlungen im Vermittlungsausschussverfahren zum Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (Verbraucherinformationsrechte) erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin und Mitglied der vorbereitenden Arbeitsgruppe:

In der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses kam keine Einigung mit der CDU und FDP in Ländern und Bund zur Einführung der Informationsrechte für Verbraucher zustande. Damit radieren die Unionsländer nach dem Scheitern des Verbraucherinformationsgesetzes im Jahr 2002 zum zweiten Mal das Recht zur Verbraucherinformation aus.

Die Grünen: So buchstabiert Frau Merkel "Freiheit"

Anlässlich der Verhandlungen im Vermittlungsausschussverfahren zum Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (Verbraucherinformationsrechte) erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin und Mitglied der vorbereitenden Arbeitsgruppe:

In der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses kam keine Einigung mit der CDU und FDP in Ländern und Bund zur Einführung der Informationsrechte für Verbraucher zustande. Damit radieren die Unionsländer nach dem Scheitern des Verbraucherinformationsgesetzes im Jahr 2002 zum zweiten Mal das Recht zur Verbraucherinformation aus.

Trotz aller öffentlichen Beteuerungen kneifen Union und FDP ständig, wenn es dann tatsächlich um die rechtliche Verankerung von Transparenz und Informationszugang geht. Schon beim Informationsfreiheitsgesetz hat Frau Merkel gezeigt, was sie unter "Freiheit" versteht: nämlich allein die Freiheit für Lobbyinteressen. Auch beim Vermittlungsverfahren zum Energiewirtschaftsgesetz sind Kennzeichnungsvorschriften und Verbraucherschutzbestimmungen als erstes geschliffen worden.

Die FDP, die sich bei all diesen Gesetzen als härtester Freiheitsgegner entpuppt, hat als "Freiheitspartei" schon lange ausgedient.

Jetzt wird auch im Lebensmittelrecht die Informationsgrundlage für Verbraucher verhindert. Aus ideologischen Gründen soll auch in Zukunft vertuscht und verheimlicht werden, wenn Verbraucher ihre Fragen zum Beispiel nach Dioxin-, Pestizid- oder Gentechnikbelastung von Lebensmitteln stellen. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher entmündigt und in ihren Bürgerrechten und Entscheidungsmöglichkeiten beschränkt. Als Konzept für eine verbrauchernahe Politik taugt das nicht. Mehr Verbraucherschutz gibt es nur mit den Grünen.

Einige Fortschritte konnten im Vermittlungsverfahren zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht glücklicherweise gerettet werden:

Das Lebensmittelrecht wird an die EU-Politik und an die Vorgaben des EG-Rechts im Bereich der Lebensmittelsicherheit angepasst. Lebens- und Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände werden nach den gleichen Rechtsgrundlagen gegen Gesundheitsgefahren und Irreführung geprüft. Die Zusammenlegung von bisher elf gesetzlichen Vorschriften in einem Gesetzbuch stellt eine Vereinfachung für die Rechtsanwendung dar. Der vorbeugende Verbraucherschutz wird gestärkt, unter anderem durch die einheitliche Fassung der Zusatzstoffe.

Verständigen konnte sich die Arbeitsgruppe auch auf einheitliche Rechtsgrundlagen für die Länderbehörden für den Fall, dass die Behörde über verbraucherrelevante Sachverhalte warnen muss.

Quelle: Bonn [ Ulrike Höfken ]

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