Der Vorstand des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) hat zu der vom Bund geplanten Verordnung "zur Verminderung des Salmonelleneintrags durch Schlachtschweine bei der Fleischgewinnung" beraten und die aus der Anlage 8 ersichtliche Stellung bezogen. Der Vorstand spricht sich dabei - zumindest für eine angemessene Anlaufphase - gegen das von Bund und Ländern vorgesehene Konzept aus. Dieses Konzept sieht ein obligatorisches Salmonellen-Antikörpertest-Programm vor, das die Landwirte durchzuführen haben. Dieses besteht entweder aus Bluttests im Erzeugerstall oder Fleischsafttests auf der Ebene der Schlachtung. Entsprechend den Ergebnissen werden die Erzeugerbetriebe kategorisiert, d. h. von 0 (= Vorzugstatus) bis hin zu III (= hoher Status). Entsprechend werden dann die Schlachtschweine im Falle der Kategorie 0 optional mit einem Schlagstempel "SK 0" und obligatorisch im Falle der Kategorie III mit dem Schlagstempel "SK 3" markiert (also mit Markierungen versehen, die auf den Schweinehälften erhalten bleiben). Unter Artikel 2 der Verordnung ist vorgesehen, dass die so gekennzeichneten Schweine abgesondert geschlachtet (SK 0 morgens und SK 3 abends) und Desinfektionsmaßnahmen in den Schlachtbetriebseinrichtungen durchgeführt werden. Eine Kontamination soll auf diese Weise verhindert werden.

Im praktischen Ergebnis wird nach dem Verordnungskonstrukt eine Wechselbeziehung zwischen den Salmonellen-Antikörper-Tests, der daraus folgenden Betriebseinteilung der landwirtschaftlichen Betriebe und der Belastung des aus den jeweiligen Tieren gewonnenen Fleisches hergestellt. Dies erscheint auch seitens des Ministeriums gewollt. Im Bundesmarktverband erklärten die Vertreter des Ministeriums, eine solche Korrelation bestehe ja auch tatsächlich. Die Bitte des VDF, man möge in der amtlichen Begründung klarstellen, dass der Salmonellen-Antikörpertest und die daraus folgende Betriebkategorisierung nichts mit dem Belastungsstatus des Fleisches zu tun hätten, wies man zurück.

Der Vorstand des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) hat zu der vom Bund geplanten Verordnung "zur Verminderung des Salmonelleneintrags durch Schlachtschweine bei der Fleischgewinnung" beraten und die aus der Anlage 8 ersichtliche Stellung bezogen. Der Vorstand spricht sich dabei - zumindest für eine angemessene Anlaufphase - gegen das von Bund und Ländern vorgesehene Konzept aus. Dieses Konzept sieht ein obligatorisches Salmonellen-Antikörpertest-Programm vor, das die Landwirte durchzuführen haben. Dieses besteht entweder aus Bluttests im Erzeugerstall oder Fleischsafttests auf der Ebene der Schlachtung. Entsprechend den Ergebnissen werden die Erzeugerbetriebe kategorisiert, d. h. von 0 (= Vorzugstatus) bis hin zu III (= hoher Status). Entsprechend werden dann die Schlachtschweine im Falle der Kategorie 0 optional mit einem Schlagstempel "SK 0" und obligatorisch im Falle der Kategorie III mit dem Schlagstempel "SK 3" markiert (also mit Markierungen versehen, die auf den Schweinehälften erhalten bleiben). Unter Artikel 2 der Verordnung ist vorgesehen, dass die so gekennzeichneten Schweine abgesondert geschlachtet (SK 0 morgens und SK 3 abends) und Desinfektionsmaßnahmen in den Schlachtbetriebseinrichtungen durchgeführt werden. Eine Kontamination soll auf diese Weise verhindert werden.

Im praktischen Ergebnis wird nach dem Verordnungskonstrukt eine Wechselbeziehung zwischen den Salmonellen-Antikörper-Tests, der daraus folgenden Betriebseinteilung der landwirtschaftlichen Betriebe und der Belastung des aus den jeweiligen Tieren gewonnenen Fleisches hergestellt. Dies erscheint auch seitens des Ministeriums gewollt. Im Bundesmarktverband erklärten die Vertreter des Ministeriums, eine solche Korrelation bestehe ja auch tatsächlich. Die Bitte des VDF, man möge in der amtlichen Begründung klarstellen, dass der Salmonellen-Antikörpertest und die daraus folgende Betriebkategorisierung nichts mit dem Belastungsstatus des Fleisches zu tun hätten, wies man zurück.

Die aus dem Verordnungskonstrukt resultierenden Folgen für die Vermarktung wären fatal, weil mit der vom Verordnungsgeber vermuteten Korrelation der Sorgfaltsmaßstab der Schlachtbetriebe verändert würde mit der Folge, dass jedenfalls Schweine aus der Betriebskategorie III nicht mehr normal vermarktet werden könnten, wahrscheinlich sogar alle Schweine, die nicht den Status 0 hätten. Zudem würden sich für die Schlachtbetriebe erhebliche logistische Probleme darstellen und man müsste auch die Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Schweinefleischproduktion bedenken.

Der Vorstand des VDF hat deshalb in seiner Stellungnahme ein Alternativkonzept vorgeschlagen, bei dem das Salmonellenmonitoring im Zusammenwirken von landwirtschaftlichem Erzeugerbetrieb und Kreisveterinärdienst durchgeführt wird. Auf diese Weise würde einerseits dem vom VDF-Vorstand ausdrücklich unterstützten Anliegen der Senkung der Salmonellen-Prävalenz Rechnung getragen, andererseits aber die angesprochenen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen vermieden werden. Im Rahmen einer Ad-Hoc-Arbeitsgruppe von Schweine schlachtenden Mitgliedsbetrieben wurde dieses Konzept im Wesentlichen bestätigt und wird in der kommenden Woche mit den Vertretern des Ministeriums erörtert werden.

Quelle: Bonn [ vdf ]

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