Plattform für Erfahrungsaustausch

Vertreter aus den Bundesländern und der Lebensmittelwirtschaft haben Ende Mai 2005 mit dem Fachkreis Geo-Schutz eine Plattform geschaffen, die auf Anregung der Länder erstmals in Deutschland Know-how und Erfahrungen mit der Nutzung der EU-Verordnungen 2081/92 und 2082/92 bündelt. Damit soll erreicht werden, die Produktkennzeichnung mit einer geschützten geografischen Herkunftsangabe (g.g.A.) oder geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) als Instrument der Absatzförderung, das bislang vor allem die Lebensmittelwirtschaft im romanischen Raum ausgiebig einsetzt, auch in Deutschland stärker zu verankern. „Die entsprechenden Zeichen bieten Verbrauchern, die Herkunfts- mit Qualitätsaspekten verbinden, eine Entscheidungshilfe“, so die Fachkreismitglieder. Allerdings könne eine Zeicheneintragung nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken bergen. Unternehmen und Verbünden hier eine realistische Einschätzung zu ermöglichen, sei daher zentrales Ziel.

Vor allem der Diskurs über Erfahrungen und der Austausch von Informationen über die Nutzung der Bezeichnungen g.g.A. sowie g.U. stehen dabei im Mittelpunkt. Mit der Beschaffung und Verbreitung von Informationen will der Fachkreis die Kenntnisse über die Möglichkeiten bei interessierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft verbessern. Dabei gelte es auch, diese in den Kontext aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen zu stellen. Darüber hinaus ist eine weitere Aufgabe, rechtliche Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Antragstellung, sowie geeignete Kommunikations- und Marketingkonzepte zu erörtern. Weiterhin fungiert der Arbeitskreis als Ansprechpartner für nationale und europäische Institutionen. Ergänzt wird die Expertise des Gremiums durch Hinzuziehung weiterer Fachleute aus den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Wissenschaft, Politik und Recht.

Plattform für Erfahrungsaustausch

Vertreter aus den Bundesländern und der Lebensmittelwirtschaft haben Ende Mai 2005 mit dem Fachkreis Geo-Schutz eine Plattform geschaffen, die auf Anregung der Länder erstmals in Deutschland Know-how und Erfahrungen mit der Nutzung der EU-Verordnungen 2081/92 und 2082/92 bündelt. Damit soll erreicht werden, die Produktkennzeichnung mit einer geschützten geografischen Herkunftsangabe (g.g.A.) oder geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) als Instrument der Absatzförderung, das bislang vor allem die Lebensmittelwirtschaft im romanischen Raum ausgiebig einsetzt, auch in Deutschland stärker zu verankern. „Die entsprechenden Zeichen bieten Verbrauchern, die Herkunfts- mit Qualitätsaspekten verbinden, eine Entscheidungshilfe“, so die Fachkreismitglieder. Allerdings könne eine Zeicheneintragung nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken bergen. Unternehmen und Verbünden hier eine realistische Einschätzung zu ermöglichen, sei daher zentrales Ziel.

Vor allem der Diskurs über Erfahrungen und der Austausch von Informationen über die Nutzung der Bezeichnungen g.g.A. sowie g.U. stehen dabei im Mittelpunkt. Mit der Beschaffung und Verbreitung von Informationen will der Fachkreis die Kenntnisse über die Möglichkeiten bei interessierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft verbessern. Dabei gelte es auch, diese in den Kontext aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen zu stellen. Darüber hinaus ist eine weitere Aufgabe, rechtliche Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Antragstellung, sowie geeignete Kommunikations- und Marketingkonzepte zu erörtern. Weiterhin fungiert der Arbeitskreis als Ansprechpartner für nationale und europäische Institutionen. Ergänzt wird die Expertise des Gremiums durch Hinzuziehung weiterer Fachleute aus den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Wissenschaft, Politik und Recht.

Quelle: Bonn [ cma ]

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