Zertifizierte Klassifizierungshard- und -software im Besitz der Klassifizierungsdienste

Die AMA hat heute den verpflichtenden Einsatz einer unabhängigen EDV-Hard- und Software für eine elektronische Dateneingabe im Bereich der Rinder- und Schweineklassifizierung beschlossen, welche ab 2007 (Kleinbetriebe ab 2008) angewendet werden muss. „Jeder Landwirt und jeder Schlachtbetrieb hat in Zukunft die Sicherheit, dass bei der Klassifizierung eine EDV-Lösung zum Einsatz kommt, die hohe Sicherheitsstandards entspricht“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Agrarmarkt Austria, Mag. Georg Schöppl. „Neu ist auch, dass die EDV-Systeme in Zukunft im Besitz der Klassifizierungsdienste selbst sein müssen. Bisher wurden zum Teil auch Systeme der Schlachtbetriebe selbst verwendet“, so Schöppl weiter.

Auf Grund des fortschreitenden Einsatzes von technischen Hilfsmitteln bei der Erfassung von Klassifizierungsdaten am Schlachtbetrieb wurden geeignete, rechtliche Rahmenbedingungen für ein elektronisches Dateneingabesystem geschaffen. Um die Unverfälschtheit der erhobenen Klassifizierungsdaten zu gewährleisten und Manipulationen zu vermeiden wurden eine Reihe von Sicherheits- und Funktionalitätskriterien vorgegeben, die ein elektronisches Dateneingabesystem erfüllen muss.

Zertifizierte Klassifizierungshard- und -software im Besitz der Klassifizierungsdienste

Die AMA hat heute den verpflichtenden Einsatz einer unabhängigen EDV-Hard- und Software für eine elektronische Dateneingabe im Bereich der Rinder- und Schweineklassifizierung beschlossen, welche ab 2007 (Kleinbetriebe ab 2008) angewendet werden muss. „Jeder Landwirt und jeder Schlachtbetrieb hat in Zukunft die Sicherheit, dass bei der Klassifizierung eine EDV-Lösung zum Einsatz kommt, die hohe Sicherheitsstandards entspricht“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Agrarmarkt Austria, Mag. Georg Schöppl. „Neu ist auch, dass die EDV-Systeme in Zukunft im Besitz der Klassifizierungsdienste selbst sein müssen. Bisher wurden zum Teil auch Systeme der Schlachtbetriebe selbst verwendet“, so Schöppl weiter.

Auf Grund des fortschreitenden Einsatzes von technischen Hilfsmitteln bei der Erfassung von Klassifizierungsdaten am Schlachtbetrieb wurden geeignete, rechtliche Rahmenbedingungen für ein elektronisches Dateneingabesystem geschaffen. Um die Unverfälschtheit der erhobenen Klassifizierungsdaten zu gewährleisten und Manipulationen zu vermeiden wurden eine Reihe von Sicherheits- und Funktionalitätskriterien vorgegeben, die ein elektronisches Dateneingabesystem erfüllen muss.

„Mit diesen Änderungen wird das ausgezeichnete System der Klassifizierung in Österreich um weitere wichtige Bausteine erweitert. Zertifizierte und unabhängige EDV-Hard- und Software sind wichtige zusätzliche Qualitätselemente im Dienste aller Wirtschaftsbeteiligten“, zeigte sich Schöppl mit der Reform zufrieden.

Facts & figures

Im Rahmen der Klassifizierung werden die Schlachtkörper von Rindern und Schweinen verwogen und in Handels- und Fettklassen eingestuft. Bei einer bestimmten Größe eines Schlachthofes bzw. bei einer bestimmten Anzahl einer Schlachtung (Schlachtleistung pro Woche von mehr als 20 Rindern und 50 Schweinen) darf die Klassifizierung nicht durch einen Schlachthof selbst vorgenommen werden, sonder muss durch einen unabhängigen Klassifizierungsdienst durchgeführt werden. Aus dem Ergebnis der Einstufung und Gewichtsfeststellung wird ein elektronisches Protokoll erstellt. Auf Grund dieser Daten rechnet der Schlachthof mit seinen Lieferanten ab. Der Klassifizierungsdienst selbst wird von Kontrolloren des BMLFUW auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften überprüft.

Im Jahr 2004 wurden in Österreich über 490.000 Rinderschlachtkörper und über 4,8 Mio. Schweineschlachtkörper von unabhängigen Klassifizierungsdiensten bewertet.

Quelle: Wien [ ama ]

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