Erste Erfolge für QS
Nach dem Ende vergangenen Jahres in der Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) keine akzeptablen Lösungen in Sicht waren, musste QS einschneidende Maßnahmen ergreifen. Neben dem vorläufigen Verzicht auf die Auslobung von QS-Rindfleisch gegenüber den Verbrauchern wird auf eine gerichtliche Klärung umstrittener Probleme hingearbeitet. Seit Januar 2005 laufen die entsprechenden Verfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Dabei geht es um folgende Fragen: Darf die BLE auf den landwirtschaftlichen Betrieben durch eigene Prüfer erscheinen? Sie hatte angekündigt, durch eigene Prüfer Kontrollen bei Landwirten durchführen zu wollen. Darf (oder muss) die BLE Verstöße gegen Cross Compliance-relevante Kriterien des QS-Systems an die Prämienbehörden melden? Der Staatssekretär im BMVEL hatte dies bestätigt. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Stufe Landwirtschaft überhaupt Teil der Etikettierungsspezifikation sein muss.In zwei dieser drei Fragen hat die BLE nach Einleitung der Gerichtsverfahren ihre Ansicht geändert:
Erste Erfolge für QS
Nach dem Ende vergangenen Jahres in der Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) keine akzeptablen Lösungen in Sicht waren, musste QS einschneidende Maßnahmen ergreifen. Neben dem vorläufigen Verzicht auf die Auslobung von QS-Rindfleisch gegenüber den Verbrauchern wird auf eine gerichtliche Klärung umstrittener Probleme hingearbeitet. Seit Januar 2005 laufen die entsprechenden Verfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Dabei geht es um folgende Fragen:- Darf die BLE auf den landwirtschaftlichen Betrieben durch eigene Prüfer erscheinen? Sie hatte angekündigt, durch eigene Prüfer Kontrollen bei Landwirten durchführen zu wollen.
- Darf (oder muss) die BLE Verstöße gegen Cross Compliance-relevante Kriterien des QS-Systems an die Prämienbehörden melden? Der Staatssekretär im BMVEL hatte dies bestätigt.
- Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Stufe Landwirtschaft überhaupt Teil der Etikettierungsspezifikation sein muss.
In zwei dieser drei Fragen hat die BLE nach Einleitung der Gerichtsverfahren ihre Ansicht geändert:
- Sie teilte mit, dass sie auf landwirtschaftlichen Betrieben keine Prüfungen durchführen wird.
- Sie teilte ferner mit, dass sie aufgrund von Abstimmungen mit der EUKommission keine Meldungen an Prämienbehörden machen wird.
Damit hat QS erreicht, dass Landwirte nicht von BLE-Prüfern kontrolliert werden und dass die Teilnahme am QS-System keine prämienrechtlichen Nachteile haben kann. Hier hat der Druck der gerichtlichen Verfahren offenbar als Katalysator gewirkt.
Die dritte Frage, ob Landwirte überhaupt den etikettierungsrechtlichen Kontrollen unterliegen, ist zwischen QS und der BLE weiter umstritten. Die Bedeutung dieser Frage hat aber nach unserer Einschätzung drastisch abgenommen, nachdem die beiden anderen Fragen geklärt sind. Gegen eine Zusammenarbeit zwischen QS und BLE im Sinne einer Kontrolle der Kontrolle ist seitens QS grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn die Verhältnismäßigkeit und der Bezug zu etikettierungsrelevanten Kriterien gewahrt bleiben.
Auch für die weiteren Marktstufen, insbesondere den Lebensmitteleinzelhandel gibt es immer wieder Schwierigkeiten in grundsätzlichen Fragen zur Auslobung von Rindfleisch. Die BLE vertritt einen relativ engen Etikettierungsbegriff und hat sehr strenge Irreführungsmaßstäbe. Dies macht die Umsetzung der Etikettierungsanforderungen schwierig. Auch hier gab es Fortschritte hin zu mehr Bewegungsspielraum für die Wirtschaft.
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren, das ein QS-Systemteilnehmer eingeleitet hatte, die Auffassung der BLE verneint, dass Flyer am Point of Sale eine Etikettierung im Sinne des Rindfleischetikettierungsrechtes darstellen. Es teilt die Rechtsansicht von QS, dass der Begriff des Etikettes Flyer etc. nicht erfasst. Gegen die Entscheidung hat die BLE Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Im Hinblick auf dieses laufende Verfahren hat die
BLE zahlreiche Bußgeldverfahren ausgesetzt.
Stefan Feuerstein bei der Bundesministerin
Am 8. Juni fand ein ausführliches Gespräch über die Erfolge und Maßnahmen von QS, aber auch die Hindernisse im Bereich Rindfleisch mit Frau Bundesministerin Künast statt. Herr Feuerstein, Vorstand Metro AG und Vorsitzender der QS-Gesellschafterversammlung unterstrich die Notwendigkeit der stufenübergreifenden Qualitätssicherung und der konsequenten Umsetzung auch bei Rindfleisch. Dazu müsse ein pragmatischer Ansatz bei der Rindfleischetikettierung gefunden werden. Die Bundesministerin sagte ihre Unterstützung zu und machte den konkreten Vorschlag für eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Wirtschaft und Verwaltung, um Verfahrensregeln neu aufzustellen.
Klare Neuausrichtung notwendig
Bei einer Neuausrichtung in der Rindfleischetikettierung sind für QS folgende Punkte entscheidend:
- Auslobung des QS-Prüfzeichens
- Erhalt der Selbstbestimmtheit des QSSystems
- Reduktion auf etikettierungsrelevante Kriterien
- Internationalisierungsfähigkeit
Quelle: Bonn [ qs ]