Regelung für den Importhandel als Lösung für Landwirtschaft und Mischfutterindustrie

Ab dem 1. Juli 2005 ermöglicht QS den Importeuren von Einzelfuttermitteln als sog. Gatekeeper, für Einzelfuttermittel die QS-Fähigkeit herzustellen. Diese Regelung bietet den Selbstmischern in der Landwirtschaft und der Mischfutterindustrie eine fachgerechte Lösung für den Bezug von Einzelfuttermitteln aus dem Ausland, die einer geprüften Qualitätssicherung unterliegen.

Im Sinne des stufen- und unternehmensübergreifenden Gedankens im QS-System ist der Importeur ein entscheidendes Bindeglied zwischen ausländischen Einzelfuttermittelherstellern und der Mischfutterwirtschaft bzw. Landwirtschaft. QS schließt hier eine wichtige Lücke, denn der internationale Handel mit Einzelfuttermitteln hat eine große Bedeutung im Futtermittelsektor.

Regelung für den Importhandel als Lösung für Landwirtschaft und Mischfutterindustrie

Ab dem 1. Juli 2005 ermöglicht QS den Importeuren von Einzelfuttermitteln als sog. Gatekeeper, für Einzelfuttermittel die QS-Fähigkeit herzustellen. Diese Regelung bietet den Selbstmischern in der Landwirtschaft und der Mischfutterindustrie eine fachgerechte Lösung für den Bezug von Einzelfuttermitteln aus dem Ausland, die einer geprüften Qualitätssicherung unterliegen.

Im Sinne des stufen- und unternehmensübergreifenden Gedankens im QS-System ist der Importeur ein entscheidendes Bindeglied zwischen ausländischen Einzelfuttermittelherstellern und der Mischfutterwirtschaft bzw. Landwirtschaft. QS schließt hier eine wichtige Lücke, denn der internationale Handel mit Einzelfuttermitteln hat eine große Bedeutung im Futtermittelsektor.

Gatekeeper übernimmt Verantwortung im QS-System

Unter „Gatekeeper“ wird der Erstinverkehrbringer von Importeinzelfuttermitteln (Europa/Deutschland) verstanden. Als Gatekeeper übernimmt der Importeur die Aufgabe und die Verantwortung, die Importfuttermittel für das QS-System lieferfähig zu machen.

Zu diesem Zweck benötigt der Importeur eine „QS-Anerkennung für den Importhandel“. Die Regelung gilt für den Importhandel, der Einzelfuttermittel einführt, gleichgültig ob die Einfuhr direkt nach Deutschland oder in ein anderes europäisches Land erfolgt. Die Anerkennung beinhaltet u.a. die Registrierung in der QS-Datenbank, die Angabe der zertifizierten Standards, Angaben zum Produktsortiment (Produktdatenblätter), Angaben zur Herkunft der importierten Einzelfuttermittel und die Vorlage eines unternehmensspezifischen Kontrollplans.

Alle Importeure werden auf den QS-Internetseiten unter www.q-s.info / QSSystem für Teilnehmer / Teilnahme / Liste lieferfähige Einzelfutterhersteller veröffentlicht.

Konsequenz beim Bezug von Einzelfuttermitteln

Seit Mitte letzten Jahres sind Mischfutterhersteller und Landwirte im QS-System verpflichtet, Einzelfuttermittel ausschließlich von Herstellern zu beziehen, die den QS-Anforderungen genügen.

Zur konsequenten Umsetzung wird das Kriterium “Bezug von QS-Einzelfuttermitteln“ bei Nichterfüllung in der Stufe Futtermittelwirtschaft und Landwirtschaft ab dem 1. Juli 2005 nicht mehr als D-, sondern als K.O.-Kriterium bewertet. QS geht mit dieser Verschärfung einen weiteren wichtigen Schritt zur Produktion sicherer Futter- und Lebensmittel.

Quelle: Bonn [ qs ]

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