BLL: Berichterstattung über Statistik darf Verbraucher nicht verunsichern

Nach den Ergebnissen des Jahresberichts der Lebensmittelüberwachung waren im Jahr 2004 statistisch gesehen 14,9 % von 410.268 Proben aus Betrieben, die Lebensmittel herstellen, vertreiben oder verkaufen, d. h. aus Supermärkten, Restaurants, Großküchen oder Imbissbetrieben zu beanstanden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt dazu klar, dass die Zahl der Beanstandungen nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die generelle Qualität der Lebensmittel zulässt, da die Probenahme sich nicht gleichmäßig auf alle Lebensmittelbereiche erstreckt.

Festzuhalten ist aus Sicht des BLL vor allem, dass bei den Beanstandungen nicht Aspekte der Lebensmittelsicherheit im Vordergrund standen. Es wurden keine gravierenden Sicherheitsmängel der Produkte festgestellt. "Die Eigenkontrollen in den Betrieben werden immer weiter ausgebaut und so Qualität und Hygiene verbessert; dies ist jedoch anhand der Statistik nicht zu erkennen“ erläuterte der Präsident des BVL, Christian Grugel, anlässlich der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Jahresberichts Lebensmittelüberwachung gestern in Berlin. „Durch die Globalisierung der Märkte kommen zahlreiche Risiken hinzu. Man muss realisieren, dass in den vergangenen drei Jahren keine großen Skandale den Lebensmittelmarkt erschüttert haben."

BLL: Berichterstattung über Statistik darf Verbraucher nicht verunsichern

Nach den Ergebnissen des Jahresberichts der Lebensmittelüberwachung waren im Jahr 2004 statistisch gesehen 14,9 % von 410.268 Proben aus Betrieben, die Lebensmittel herstellen, vertreiben oder verkaufen, d. h. aus Supermärkten, Restaurants, Großküchen oder Imbissbetrieben zu beanstanden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt dazu klar, dass die Zahl der Beanstandungen nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die generelle Qualität der Lebensmittel zulässt, da die Probenahme sich nicht gleichmäßig auf alle Lebensmittelbereiche erstreckt.

Festzuhalten ist aus Sicht des BLL vor allem, dass bei den Beanstandungen nicht Aspekte der Lebensmittelsicherheit im Vordergrund standen. Es wurden keine gravierenden Sicherheitsmängel der Produkte festgestellt. "Die Eigenkontrollen in den Betrieben werden immer weiter ausgebaut und so Qualität und Hygiene verbessert; dies ist jedoch anhand der Statistik nicht zu erkennen“ erläuterte der Präsident des BVL, Christian Grugel, anlässlich der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Jahresberichts Lebensmittelüberwachung gestern in Berlin. „Durch die Globalisierung der Märkte kommen zahlreiche Risiken hinzu. Man muss realisieren, dass in den vergangenen drei Jahren keine großen Skandale den Lebensmittelmarkt erschüttert haben."

Über die Hälfte der Fälle gingen auf Fehler bei der Kennzeichnung und der Aufmachung zurück. Das europäische und deutsche Lebensmittelrecht ist ein äußerst komplexes, umfangreiches Regelwerk, das zudem ständigen Änderungen oder Überarbeitungen unterliegt. Das Risiko für einen Betrieb, bei der Anwendung des Rechts kleinere Fehler, insbesondere im Hinblick auf Kennzeichnung und Deklaration zu begehen, ist relativ hoch, insbesondere dann, wenn es sich um kleine Betriebe handelt. Das Vorliegen einer Beanstandung ist jedoch nicht mit irreführender Absicht gleichzusetzen. Jeder Hersteller unternimmt nach bestem Wissen und Gewissen alle Anstrengungen für die verantwortungsbewusste Ver-marktung sicherer und korrekt deklarierter Lebensmittel.

85 Prozent der ausgewählten Proben waren ohne jegliche Beanstandung. Diese Zahl weiter zu steigern, ist und bleibt ein Ziel der Lebensmittelwirtschaft. Hierfür wird sie auch weiterhin eng mit der Lebensmittelüberwachung und dem BVL zusammenarbeiten. Gemeinsame Anstrengungen aller Marktbeteiligten sollten aber dahingehend unternommen werden, die Verbraucher nicht in der Berichterstattung durch reißerische Darstellungen der Beanstandungszahlen zu verunsichern. Sachliche Verbraucherinformation ist auch in diesem Punkt gefragt.

Quelle: Bonn [ bll ]

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