Zertifikat für geschützte geografische Angabe und Ursprungsbezeichnung verschafft Wettbewerbsvorteil

Die Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Rotwurst, Thüringer Leberwurst, Greußener Salami und Altenburger Ziegenkäse sind in das europäische Register der geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Die Übergabe der ersten Zertifikate an 111 Thüringer Unternehmen zur Verwendung der Bezeichnungen nahm der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt; Dr. Volker Sklenar, persönlich vor.

Zertifikat für geschützte geografische Angabe und Ursprungsbezeichnung verschafft Wettbewerbsvorteil

Die Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Rotwurst, Thüringer Leberwurst, Greußener Salami und Altenburger Ziegenkäse sind in das europäische Register der geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Die Übergabe der ersten Zertifikate an 111 Thüringer Unternehmen zur Verwendung der Bezeichnungen nahm der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt; Dr. Volker Sklenar, persönlich vor.

Thüringer Originale

Der Wettbewerbsvorteil der Thüringer Fleischverarbeitungsunternehmen besteht darin, dass nur die Thüringer Unternehmen diese Wurstbezeichnungen verwenden dürfen. Das heißt gleichzeitig, allen Unternehmen außerhalb von Thüringen ist die Verwendung dieser Bezeichnungen oder eine Anspielung darauf (wie z. B. nach Thüringer Art) untersagt. „Die Eintragung der Thüringer Produkte in das Schutzregister der EU hat großes wirtschaftliches Gewicht für die Hersteller: Wer Produkte mit den geschützten Produkten verkaufen will, muss in Thüringen einkaufen“, so der Minister.

Natürlich gibt es bei der Herstellung dieser Wurstprodukte auch Vorgaben, die in einer von Thüringer Fleischern erarbeiteten Spezifikation beschrieben sind. So sind z. B. bei der Thüringer Rostbratwurst der Herkunftsnachweis, das Gewicht, die Länge und der Fett- sowie Eiweißgehalt festgelegt.

Um diese Qualitätsstandards zu garantieren, verlangt der Gesetzgeber neutrale Kontrollen für die Unternehmen und die Produkte. Zuständige Kontrollbehörde in Thüringen ist die Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Jena. Im Rahmen der Privat-Öffentlichen Partnerschaft überprüfen im Auftrag der TLL Veterinäre der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter in den Betrieben den Herstellungsprozess und ein Privatlabor untersucht die Zusammensetzung der Produkte.

Quelle: Jena [ TLMNU ]

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