Praktikables Verfahren notwendig
Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt sich für ein praktikables Vorgehen beim geplanten gesetzlich vorgeschriebenen Salmonellen-Monitoring bei Schlachtschweinen ein. Im Zuge der Abstimmungsgespräche für eine Verordnung zur Verminderung des Salmonelleneintrags durch Schlachtschweine bei der Fleischgewinnung betont der DBV die Notwendigkeit für ein zweistufiges Vorgehen. Das bedeutet, dass in den Betrieben zuerst eine umfassende Erhebung des Salmonellenstatus mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen stattfindet bevor weitergehende Maßnahmen erfolgen.Bevor die Betriebe einer obligatorischen Kategorisierung unterliegen, müsse im Rahmen der ersten Stufe eine aussagekräftige Bestandsaufnahme der Schweinemastbetriebe vorgenommen werden. Erst nachdem die Wirksamkeit möglicher Bekämpfungsmaßnahmen erprobt worden sei, ist in der zweiten Stufe eine fundierte Einstufung der Betriebe in Klassen möglich. Eine Kennzeichnungspflicht für Schweine einzelner Bestände nach Kategorien lehnt der DBV ab, zumindest solange Schweine aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht auf Salmonellen untersucht und gekennzeichnet sind. Bei der anstehenden gesetzlichen Regelung ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Wirtschaft freiwillige Salmonellen-Monitoring-Programme bereits durchführt. Diese bestehenden Programme müssen Berücksichtigung finden und vorhandene Datenbanken weiterhin genutzt werden können.
Praktikables Verfahren notwendig
Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt sich für ein praktikables Vorgehen beim geplanten gesetzlich vorgeschriebenen Salmonellen-Monitoring bei Schlachtschweinen ein. Im Zuge der Abstimmungsgespräche für eine Verordnung zur Verminderung des Salmonelleneintrags durch Schlachtschweine bei der Fleischgewinnung betont der DBV die Notwendigkeit für ein zweistufiges Vorgehen. Das bedeutet, dass in den Betrieben zuerst eine umfassende Erhebung des Salmonellenstatus mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen stattfindet bevor weitergehende Maßnahmen erfolgen.Bevor die Betriebe einer obligatorischen Kategorisierung unterliegen, müsse im Rahmen der ersten Stufe eine aussagekräftige Bestandsaufnahme der Schweinemastbetriebe vorgenommen werden. Erst nachdem die Wirksamkeit möglicher Bekämpfungsmaßnahmen erprobt worden sei, ist in der zweiten Stufe eine fundierte Einstufung der Betriebe in Klassen möglich. Eine Kennzeichnungspflicht für Schweine einzelner Bestände nach Kategorien lehnt der DBV ab, zumindest solange Schweine aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht auf Salmonellen untersucht und gekennzeichnet sind. Bei der anstehenden gesetzlichen Regelung ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Wirtschaft freiwillige Salmonellen-Monitoring-Programme bereits durchführt. Diese bestehenden Programme müssen Berücksichtigung finden und vorhandene Datenbanken weiterhin genutzt werden können.
Quelle: Bonn [ dbv ]