Schnappauf: Verbraucher hat ein Recht auf rückhaltlose Aufklärung

Mit einer sofort angeordneten Großrazzia bei 39 bayerischen Zwischenbehandlungsbetrieben für ''Fleischnebenprodukte der Kategorie 3'' hat Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf am 13. Oktober den ersten Schritt getan, Licht in die offenbar hoch kriminellen Machenschaften zweier bayerischer Fleischbetriebe zu bringen. Schnappauf: "Nach derzeitiger Sachlage sollen genussuntaugliche Rohware im großen Stil als ''lebensmitteltauglich'' umdeklariert worden sein. Dies wäre ungeheuerlich und ekelerregend. Ich werde alles daran setzen, diese Vorgänge rückhaltlos aufzuklären. "Noch in der gestrigen Nacht wurde auf die Vorabmeldung des heute erschienen ''stern''-Berichts der Betrieb in Illertissen vorerst gesperrt; auch in Degendorf ist der Betrieb vorerst still gelegt. Der Landrat in Deggendorf ist gebeten worden, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die Zulassung für den Betrieb zu entziehen. Die Untersuchung hat in den übrigen Betrieben einen weiteren schwerwiegenden Verstoß ergeben, in dem Betrieb wurden K3-Schlachtabfälle in einem Kühlhaus für Lebensmittel gelagert, das Kühlhaus wurde sofort versiegelt. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen wird noch geprüft, ob fleischliche Rohstoffe für Tiernahrung in den Lebensmittelbereich verschoben worden sind. Schnappauf: "Nach den derzeitigen Erkenntnissen besteht keine Gesundheitsgefahr. Bestätigt sich der Verdacht ist eine Rückholaktion ist schon allein durch den Ekelfaktor gerechtfertigt. Denn jeder, auch Leute mit kleinem Geldbeutel, haben ein Recht darauf und müssen die Sicherheit haben, dass sie einwandfreie und saubere Lebensmittel erhalten."

Schnappauf: Verbraucher hat ein Recht auf rückhaltlose Aufklärung

Mit einer sofort angeordneten Großrazzia bei 39 bayerischen Zwischenbehandlungsbetrieben für ''Fleischnebenprodukte der Kategorie 3'' hat Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf am 13. Oktober den ersten Schritt getan, Licht in die offenbar hoch kriminellen Machenschaften zweier bayerischer Fleischbetriebe zu bringen. Schnappauf: "Nach derzeitiger Sachlage sollen genussuntaugliche Rohware im großen Stil als ''lebensmitteltauglich'' umdeklariert worden sein. Dies wäre ungeheuerlich und ekelerregend. Ich werde alles daran setzen, diese Vorgänge rückhaltlos aufzuklären. "Noch in der gestrigen Nacht wurde auf die Vorabmeldung des heute erschienen ''stern''-Berichts der Betrieb in Illertissen vorerst gesperrt; auch in Degendorf ist der Betrieb vorerst still gelegt. Der Landrat in Deggendorf ist gebeten worden, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die Zulassung für den Betrieb zu entziehen. Die Untersuchung hat in den übrigen Betrieben einen weiteren schwerwiegenden Verstoß ergeben, in dem Betrieb wurden K3-Schlachtabfälle in einem Kühlhaus für Lebensmittel gelagert, das Kühlhaus wurde sofort versiegelt. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen wird noch geprüft, ob fleischliche Rohstoffe für Tiernahrung in den Lebensmittelbereich verschoben worden sind. Schnappauf: "Nach den derzeitigen Erkenntnissen besteht keine Gesundheitsgefahr. Bestätigt sich der Verdacht ist eine Rückholaktion ist schon allein durch den Ekelfaktor gerechtfertigt. Denn jeder, auch Leute mit kleinem Geldbeutel, haben ein Recht darauf und müssen die Sicherheit haben, dass sie einwandfreie und saubere Lebensmittel erhalten."

Es besteht der Verdacht, dass bis zu 1700 Tonnen für Lebensmittel nicht geeignetes Fleisch (sogenanntes Kategorie 3 Material), das eigentlich nur für Hunde- und Katzenfutter geeignet ist, umdeklariert worden ist und so in die Lebensmittelherstellung geschleust wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt; die Veterinärverwaltung ist eingebunden. Wenn sich dieser Verdacht bestätigen sollte, liegen krasse Verstöße gegen das Fleischhygienegesetz vor.

In der nächtlichen Überwachungsaktion in Illertissen und Deggendorf hat sich in so fern ein neuer Sachstand ergeben: Der Geschäftsführer in Illertissen legte dar, dass der Geschäftsführer des Deggendorfer Betriebes untaugliches Material eingekauft und als zum Verzehr geeignetes Material verkauft habe. Damit wäre der Straftatbestand des Paragraph 28 Fleischhygienegesetzes erfüllt.

Schnappauf hat darüber hinaus den Mobilen Veterinärdienst Bayern beauftragt, die Kontrollen der Betriebe zu koordinieren und die Kontrolltätigkeit selbst unvoreingenommen zu prüfen.

Außerdem lässt Schnappauf eine Rückholaktion im Lebensmittelbereich prüfen, sobald geklärt ist, ob dieses Kategorie 3 Material in einem Lebensmittel verarbeitet wurde. Nach einer Beurteilung der Fachleute ist zwar keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher gegeben. Die mit diesem Kat. 3 hergestellten Lebensmittel beinhalten aber ekelerregende Bestandteile - dies reicht für die Rückholung vom Markt.

In Bayern gibt es insgesamt 53 Zwischenbehandlungsbetriebe für ''Fleischnebenprodukte der Kategorie 3'', Betriebe, die nur Felle und Häute bearbeiten oder nicht in Betrieb waren wurden nicht untersucht.

Quelle: München [ stmlu ]

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