Stellungnahme von QS zu den Vorgängen in einem Entsorgungsbetrieb in Bayern

Die durch Medienberichte publik gewordenen Vorgänge in einem Tierkörperbeseitigungsbetrieb in Bayern und möglicherweise weiteren Betrieben, die jetzt von den Behörden untersucht werden, werden in der Fleisch- und Lebensmittelwirtschaft nicht toleriert und von der Branche entschieden abgelehnt. Darauf weist QS Qualität und Sicherheit GmbH in Bonn ausdrücklich hin. Durch mutmaßlich kriminelle Machenschaften einzelner Personen geraten unbescholtene Unternehmen zu Unrecht in Verruf.

Stellungnahme von QS zu den Vorgängen in einem Entsorgungsbetrieb in Bayern

Die durch Medienberichte publik gewordenen Vorgänge in einem Tierkörperbeseitigungsbetrieb in Bayern und möglicherweise weiteren Betrieben, die jetzt von den Behörden untersucht werden, werden in der Fleisch- und Lebensmittelwirtschaft nicht toleriert und von der Branche entschieden abgelehnt. Darauf weist QS Qualität und Sicherheit GmbH in Bonn ausdrücklich hin. Durch mutmaßlich kriminelle Machenschaften einzelner Personen geraten unbescholtene Unternehmen zu Unrecht in Verruf.

Die Unternehmen der Fleischverarbeitungs- und Lebensmittelindustrie bekennen sich klar zu den hohen Standards des vorsorglichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit. Alle Partner im QS-System stellen dies - zusätzlich zu den behördlichen Kontrollen - durch umfangreiche Eigenkontrollmaßnahmen in ihren Betrieben sicher. Außerdem überprüfen neutrale Prüfinstitute bei den QS-Partnern die Betriebsabläufe und Lieferströme. Die Prüfinstitute unterliegen ihrerseits einer Kontrolle. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher auch weiterhin auf die hohe Qualität von Produkten mit dem QS-Zeichen verlassen können.

Um eine stufenübergreifende Transparenz, Durchgängigkeit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sind im Rahmen des QS-Systems für jede Erzeugerstufe neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen feste Kriterien vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit dem Umgang von Separatorenfleisch und der Verwertung von Schlachtabfällen wird auf der Stufe „Verarbeitung“ der Verzicht auf Separatorenfleisch für QS-Ware vorgeschrieben, der von den beteiligten Betrieben nachvollziehbar dokumentiert werden muss. Darüber hinaus sind auf der Stufe „Schlachtung und Zerlegung“ Nachweise über die Verwendung/Verwertung von Schlachtabfällen und Risikomaterial zu erbringen.

Die Prüfkriterien der Erzeugerstufen schaffen zusammen mit dem dreistufigen Kontrollsystem (Eigenkontrolle, Kontrolle durch ein unabhängiges Prüfinstitut und Kontrolle der Kontrolle) ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Erzeugung von Lebensmitteln.

Die Zeitschrift „Stern“ hatte in seiner aktuellen Ausgabe über einen angeblichen Fleischskandal berichtet, bei dem eine Firma Schlachtabfälle von Schweinen und Geflügel an Lebensmittelhersteller verkauft haben soll. Insgesamt sollen in den letzten 24 Monaten bis zu 600 Tonnen Schweineschwarten und 1400 Tonnen Geflügelkarkassen in die Lebensmittelherstellung gelangt sein.

Medien berichten unterdessen von einer Ausweitung der behördlichen Ermittlungen auf weitere Unternehmen.

Bei dem geschilderten Fall handelt es sich offensichtlich um kriminelle Machenschaften einzelner Unternehmen, der aber auf keinen Fall die gängige Praxis der deutschen Fleischverarbeitungsindustrie repräsentiert, wie vereinzelt in Medienberichten behauptet wird.

Gesetzesverstöße werden sich auch in Zukunft nicht vollständig verhindern lassen, doch kann durch die Etablierung des QS-Qualitätssicherungssystems eine Basis geschaffen werden, die zur Produktion von sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln beiträgt.

Quelle: Bonn [ QS ]

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