Chargen von Abnehmern identifiziert
Bei der Rückverfolgung der als lebensmitteltauglich umdeklarierten K3-Schlachtabfälle gibt es trotz aller Schwierigkeiten Fortschritte, teilte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf am 18. Oktober in München mit. Bei den seit Freitag eingeleiteten Ermittlungen konnten weitere Abnehmerfirmen ausfindig gemacht werden.
Chargen von Abnehmern identifiziert
Bei der Rückverfolgung der als lebensmitteltauglich umdeklarierten K3-Schlachtabfälle gibt es trotz aller Schwierigkeiten Fortschritte, teilte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf am 18. Oktober in München mit. Bei den seit Freitag eingeleiteten Ermittlungen konnten weitere Abnehmerfirmen ausfindig gemacht werden.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurden genussuntaugliche Schweineschwarten aus der Schweiz eingekauft, auf den Begleitpapieren als "lebensmitteltauglich" umdeklariert und an einen Gelatine-Hersteller in Rheinland-Pfalz verkauft. Namen und Anschrift der ermittelten Firma ist den rheinland-pfälzischen Vollzugsbehörden bereits gestern mit der Bitte mitgeteilt worden, die Rückholaktion weiter zu betreiben. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse, dass die Ware in Bayern zwischendeponiert wurde. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Ware auf den Lkws direkt zum außerbayerischen Abnehmer verbracht und auf der Fahrt die Begleitpapiere gefälscht wurden.
Darüber hinaus konnte ermittelt werden, dass K3-Geflügelkarkassen aus Österreich an einen kleinen niederbayerischen Geflügelproduktehersteller in Gangkofen, die Firma Rottaler Geflügelprodukte GmbH geliefert wurden. Aus dem gelieferten Material wurde im Produktionszeitraum vom 15.12.2004 bis 24.02.2005 "Hühnerklein" und "Hühnersuppentopf" hergestellt. Die Produkte werden vertrieben unter dem Handelsnamen Gelha-Hühnerklein und Gelha-Hühnersuppentopf und haben eine Haltbarkeit von 18 Monaten. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand sind sie an Abnehmerfirmen in Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Baden-Württemberg geliefert worden.
Den entsprechenden Landesbehörden und dem Bundesverbraucherschutzministerium wurden die entsprechenden Daten (Produktionsdatum, Rechnungsdatum, Chargen-Nummer der ausgelieferten Ware) mitgeteilt.
Im zweiten bayerischen (oberfränkischen) Betrieb, der ebenfalls im Verdacht steht, K3-Material aus Deggendorf bezogen zu haben, wird derzeit noch ermittelt. Es ist die Einlassung gemacht worden, dass Material aus Deggendorf nicht tatsächlich geliefert worden sei, sondern lediglich ein Zwischenhandel statt fand. Bei der Razzia am Montag waren jedoch 4 Tonnen K3-Material in einem für Lebensmittel zugelassenen Kühlraum vorgefunden und beschlagnahmt worden. Das Material stammte nicht aus Deggendorf, sondern war vielmehr für Deggendorf bestimmt.
Um den künftigen Missbrauch mit K3-Material einzudämmen, forderte Schnappauf eine Verschärfung der EU-Bestimmungen. Allein in Bayern fallen jährlich 400.000 Tonnen sog. K3-Material an, das frei im Binnenmarkt der EU gehandelt werden darf. In der EU ist von rund 14 Mio. Tonnen K3-Material pro Jahr auszugehen. Bislang gibt es für den Handel in der EU weder ausreichende Vorschriften für einheitliche Begleitpapiere noch für eine klare und deutliche Kennzeichnung von Dokumenten, Transportbehältern oder des K3-Materials selbst. Schnappauf hat deshalb bereits am kommenden Donnerstag Vertreter der Veterinärbehörden, des Fleischverbands, des Bauernverbands und der Lebensmittelchemie zu einer Expertenrunde geladen, um aus dem aktuellen Lebensmittelskandal Verbesserungsvorschläge abzuleiten, die künftigen Missbrauch verhindern sollen.
Über die Übrigen, nicht in Bayern verarbeiteten K3-Materialien sind die zuständigen Behörden in den anderen Ländern bzw. im EU-Ausland unterrichtet worden mit der Bitte, ebenfalls die Rückverfolgung zu betreiben.
Quelle: München [ stmlu ]