Erhalt des Zuschnitts des BMVEL wird begrüßt - Kritik an Steuerplänen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sieht in dem zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag, positive Ansätze im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ernährungsindustrie. Wichtige Forderungen der BVE sind in einige Teile des Koalitionsvertrages eingegangen, in der Gesamtbewertung ist der Koalitionsvertrag aber sicher nicht der große Wurf, den die Ernährungsindustrie gerne gesehen hätte. Angesichts des schwierigen Wahlergebnisses sind die angepeilten Reformschritte kleiner ausgefallen als sie sein müssten, aber die Richtung stimmt immerhin.
Erhalt des Zuschnitts des BMVEL wird begrüßt - Kritik an Steuerplänen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sieht in dem zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag, positive Ansätze im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ernährungsindustrie. Wichtige Forderungen der BVE sind in einige Teile des Koalitionsvertrages eingegangen, in der Gesamtbewertung ist der Koalitionsvertrag aber sicher nicht der große Wurf, den die Ernährungsindustrie gerne gesehen hätte. Angesichts des schwierigen Wahlergebnisses sind die angepeilten Reformschritte kleiner ausgefallen als sie sein müssten, aber die Richtung stimmt immerhin.
Wettbewerbsfähigkeit verbessern
Zu begrüßen ist, dass die neue Bundesregierung die Bedeutung der Ernährungswirtschaft ausdrücklich anerkennt und sich für ihre Wettbewerbsfähigkeit einsetzen will. Vorschläge für den dringend notwendigen Bürokratieabbau, für den die BVE seit langem eintritt, soll in einer speziellen Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) im Rahmen eines Aktionsplans entworfen werden, an dessen Erarbeitung wir uns aktiv beteiligen werden.
Die neue Bundesregierung will sich auch aktiv in die Strategie der Europäischen Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (Lissabon-Strategie) mit eigenen Deregulierungsvorschlägen und Beiträgen zu Gesetzesfolgenabschätzung einbringen. Das unterstützt die Ernährungsindustrie eindeutig.
Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards in der EU sollen auf möglichst hohem Niveau gesichert werden; bei Entscheidungen auf EU-Ebene als auch bei der nationalen Umsetzung soll die Wettbewerbssituation der Ernährungswirtschaft unbedingt berücksichtigt werden. Die Ernährungsindustrie begrüßt diesen Ansatz und erneuert in diesem Zusammenhang ihre Forderung, vom nationalen Aufsatteln auf europäische Vorgaben abzusehen.
Konsumklima stärken
Die Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes tangiert in ihren Auswirkungen auf das allgemeine Konsumklima auch die Ernährungsindustrie. Den Konsumenten wird Kaufkraft in Höhe von rd. 25 Mrd. Euro entzogen. Das wird zu erhöhter Preissensibilität bei den Verbrauchern führen und auch die Ausgabebereitschaft für Lebensmittel dämpfen. Die Mehrwertsteuererhöhung halten wir nach wie vor nicht für richtig - besser wäre die konsequentere Abschaffung von Subventionen gewesen.
Mittelständische Unternehmen entlasten
Die Verschiebung einer Unternehmenssteuerreform auf den 1. Januar 2008 ist ein Wermutstropfen für die Wirtschaft, aber immerhin enthält der Vertrag die Zusage, eine umfassende Reform anzupacken. Der Verbände der Wirtschaft, insbesondere der BDI, werden auf die Einhaltung dieser Zusage achten.
Die auf den 31.12.2007 befristete Erhöhung der degressiven Abschreibungen (AfA) von 20% und 30% kann einen Impuls bei den Unternehmensinvestitionen auslösen. Allerdings müssen die langfristigen Absatz- und Ertragschancen der Unternehmen gesichert sein; nur dann werden Unternehmen in die Erneuerung und Erweiterung ihres Anlagevermögens investieren. Gelingt es nicht, ein generell positiveres Konjunkturklima zu schaffen, bleibt diese Maßnahme ein Strohfeuer vorgezogener Investitionen, mit einem zu befürchtenden Einbruch der Investitionen in 2008.
Die vorgeschlagene Regelung zur Erbschaftsteuer geht in die richtige Richtung. Die Ernährungsindustrie ist als mittelständische und von Familienunternehmen geprägte Branche besonders darauf angewiesen, dass die Nachfolgeregelungen den Bestand des Unternehmens sichern. Die Erbschaftsteuerschuld muss daher bei Fortführung des Betriebes bis auf Null gesenkt werden.
Die Senkung der Lohnzusatzkosten auf dauerhaft unter 40% wird von der Ernährungsindustrie begrüßt. Die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der Unternehmen leistet einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Problematisch ist für die Konsumgüterwirtschaft die Refinanzierung über die Mehrwertsteuererhöhung. Zweifel bleiben auch an der Realisierbarkeit des Gesamtzieles - ohne zusätzliche Reformen bei Gesundheit, Pflege und Rente wird dies nicht gelingen.
Weitere Reformen im Arbeitsrecht sind zwingend erforderlich, um die Arbeitsmarktprobleme in Deutschland in den Griff zu bekommen. Die Weiterentwicklung des Kündigungsschutzrechtes ist das richtige Ziel; die Streichung der Befristung von Arbeitsverträgen in den ersten 24 Monaten und die Erweiterung der Probezeit auf 24 Monate ist zwar pragmatisch gedacht, wird aber nicht alle Einstellungshemmnisse beseitigen.
Umweltschutz mit Augenmaß
Die Ernährungsindustrie nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Koalitionsvertrag im Bereich Umwelt zu Klimaschutz und Emissionshandel Aussagen trifft, die die diesbezüglichen BVE-Forderungen zumindest teilweise widerspiegeln. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Energie verbrauchenden Wirtschaft besonders zu berücksichtigen und hierfür die Kostenbelastung der Wirtschaft durch den CO2-Emissionshandel zu senken. Zudem ist geplant, soweit europarechtlich möglich, Kleinanlagen aus dem Emissionshandel herauszunehmen, was für die Kleinemittenten der Ernährungsindustrie von großem Interesse ist.
Exportoffensive für Lebensmittel starten
Die angekündigte aktive Außenwirtschaftspolitik mit verbesserter Unterstützung des Mittelstandes bei der Erschließung neuer Märkte wird von der Ernährungsindustrie begrüßt. Die BVE wird darauf zu achten haben, dass dies nicht nur für die Investitionsgüterbereiche der deutschen Wirtschaft gilt. Auch für die Ernährungsindustrie ist der Export ein unverzichtbares Standbein, das ausgebaut werden muss. Es wird daher auch Aufgabe des BMVEL sein müssen, sich in diese Strategie einzubringen.
Ein aktives Eintreten der Bundesregierung für den erfolgreichen Abschluss der Welthandelsrunde wird von der BVE begrüßt. Allerdings muss bei der Rückführung der EU-Ausfuhrerstattungen beachtet werden, dass diese nicht einseitig zu Lasten der exportierenden Verarbeitungsindustrien gehen. Die Beschaffung von Rohstoffen zu wettbewerbsfähigen Preisen muss gesichert sein, wenn nicht Exportmärkte verloren gehen sollen.
Zukunftstechnologien fördern
Die Anerkennung der Grünen Gentechnik als wichtiger Zukunftstechnologie für die Branche wird positiv aufgenommen. Die Gewährleistung der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern und die Koexistenz der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen werden im Vertrag als wichtiges Ziel genannt. Das Gentechnikgesetz soll so novelliert werden, dass Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland gefördert werden. Die BVE wird sich dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsbewusste Anwendung und Weiterentwicklung der Gentechnik auf Basis hoher internationaler Sicherheitsstandards so weiter zu entwickeln, dass ein Einsatz unter Praxisbedingungen am Markt möglich wird.
Den mündigen Verbraucher aufklären
Die Ernährungsindustrie begrüßt, dass die neue Bundesregierung im Verbraucherschutz nicht auf bürokratische Reglementierungen, sondern auf die gestaltende Funktion des Wettbewerbes setzt. Das Leitbild des mündigen Verbrauchers als eigenverantwortlichem Marktteilnehmer wird von der Wirtschaft mitgetragen. Die Industrie setzt aber ganz klar auf freiwillige Kundeninformation und lehnt weitere gesetzliche Informationspflichten eindeutig ab. Diese Vorstellungen müssen wir bei der Formulierung eines Verbraucherinformationsgesetzes unbedingt einbringen.
Im Bereich der Lebensmittelkontrollen ist die im Koalitionsvertrag geforderte länderübergreifende Koordination unbedingt zu unterstützen. Die Koordinierungskompetenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll in Absprache mit den Ländern gestärkt werden. In einem neuen Anlauf zur Föderalismusreform darf die Lebensmittelsicherheit nicht unter die Räder von Länderpartikularinteressen geraten.
Die Ernährungsindustrie begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Arbeit der Plattform für Ernährung und Bewegung zur Schaffung von gesamtgesellschaftlichen Lösungen für das Problem Übergewicht fortzusetzen. Die Ernährungsindustrie wird ihren Anteil zu dieser Initiative verantwortlich leisten. Die Bundesländer werden im Vertrag aufgefordert, ihre Mitwirkung dort zu verstärken.
Fairen Wettbewerb schaffen
Die geplante Novellierung des Kartellrechtes in punkto Verkäufe unter Einstandspreis unterstützt die Ernährungsindustrie als Maßnahme zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs. Die Erfahrungen mit der geltenden Regelung haben aber gezeigt, dass der Preiswettbewerb damit nur bedingt zu disziplinieren ist. Allerdings sollten die Marktpartner selbst einsehen, dass derartige Vermarktungsstrategien langfristig keinen Erfolg bewirken.
Der Erhalt des Zuschnitts des BMVEL wird von der Ernährungsindustrie begrüßt, da er sich als sinnvoll erwiesen hat. Die Gespräche mit der neuen Führung, dem künftigen Bundesminister Horst Seehofer (CSU) und seiner Führungsmannschaft wird die BVE unmittelbar aufnehmen.
Die BVE wird als wirtschaftspolitischer Spitzenverband der Branche die Ausführungen im Koalitionsvertrag zu diesen Themen und zahlreichen weiteren sie betreffenden Politikbereichen in den nächsten Wochen genauer analysieren und auf Basis dieser Auswertung die Interessen der Ernährungsindustrie gegenüber dem neuen Parlament und der neuen Bundesregierung einbringen.
Quelle: Berlin [ bve ]