Alle Proben aus Fleischlieferungen aus Gelsenkirchen nicht zu beanstanden

Ab dem 21. November 2005 wurden in Hamburgs Institut für Hygiene und Umwelt in Zusammenhang mit den Ermittlungen in Gelsenkirchen elf Fleischproben untersucht: eine Putenschinkenstange, drei Stück Rindfleisch, ein Stück Straußenfleisch, ein Stück Rinderfett, drei Pfannengerichte, ein Stück Schweinefleisch und ein Spanferkel. Die Proben stammten aus Fleischlieferungen aus Gelsenkirchen, die in Hamburger Kühlhäusern sichergestellt wurden. Die jetzt abgeschlossenen Labor-Untersuchungen kommen zu folgenden Ergebnissen:

Alle Proben aus Fleischlieferungen aus Gelsenkirchen nicht zu beanstanden

Ab dem 21. November 2005 wurden in Hamburgs Institut für Hygiene und Umwelt in Zusammenhang mit den Ermittlungen in Gelsenkirchen elf Fleischproben untersucht: eine Putenschinkenstange, drei Stück Rindfleisch, ein Stück Straußenfleisch, ein Stück Rinderfett, drei Pfannengerichte, ein Stück Schweinefleisch und ein Spanferkel. Die Proben stammten aus Fleischlieferungen aus Gelsenkirchen, die in Hamburger Kühlhäusern sichergestellt wurden. Die jetzt abgeschlossenen Labor-Untersuchungen kommen zu folgenden Ergebnissen:

Die Putenschinkenstange, die drei Rindfleischproben und die drei Pfannengerichte waren in Aussehen und Geruch unauffällig. Drei Proben rochen milchsauer (Straußenfleisch), ranzig (Rinderfett) und säuerlich-alt (Schweinefleisch). Das Spanferkel wies Stellen mit Gefrierbrand auf.

Die bakteriologischen Untersuchungen haben ergeben, dass keine pathogenen (krankmachenden) Keime in dem Fleisch vorhanden waren; in zwei Proben Rindfleisch wurden zwar E.coli-Bakterien festgestellt, deren Anzahl lag jedoch unterhalb des gesetzlich festgelegten Grenzwertes.

Die sensorischen und bakteriologischen Laboruntersuchungen zeigen, dass die elf Proben – trotz der geruchlichen Mängel bei drei Proben und des Gefrierbrandes bei einer Probe – lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden waren. Insbesondere besteht keine Gesundheitsgefahr.

Trotzdem werden nun in jedem Einzelfall die weiteren Merkmale der Ware wie Kennzeichnung des Fleisches, Herkunft und äußere Beschaffenheit vor Ort geprüft. Bei Unklarheiten werden Rücksprachen mit der für den Versandort zuständigen Behörde geführt. Führt auch das nicht zu Beanstandungen, wird die Ware freigegeben, eventuell auch mit entsprechenden Auflagen wie zum Beispiel sofortige Verarbeitung oder Erhitzungsverfahren. In jedem Fall hängt die Entscheidung vom Einzelfall ab. Diese abschließende Prüfung steht noch aus.

Im Zuge des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden darüber hinaus nun auch andere Kühlhäuser der Stadt kontrolliert.

Quelle: Hamburg [ bwg/hu ]

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