Sonderkontrollen in EG-zugelassenen Kühlhäusern in Baden-Württemberg bis 25.11. ohne Auffälligkeiten
Bei den Sonderkontrollen in den 23 Kühl- und Gefrierhäusern in Baden-Württemberg, die für den EU-Verkehr zugelassen sind, wurden bislang keine Auffälligkeiten festgestellt, teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (25. November) mit. Die Sonderkontrollaktion nach nicht mehr verkehrsfähigem, unklar deklariertem Fleisch oder abgelaufenen Haltbarkeitsdaten wurde ausgelöst durch entsprechende Vorkommnisse in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vom Ministerium am Dienstag (22. November) angeordnet.
Sonderkontrollen in EG-zugelassenen Kühlhäusern in Baden-Württemberg bis 25.11. ohne Auffälligkeiten
Bei den Sonderkontrollen in den 23 Kühl- und Gefrierhäusern in Baden-Württemberg, die für den EU-Verkehr zugelassen sind, wurden bislang keine Auffälligkeiten festgestellt, teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (25. November) mit. Die Sonderkontrollaktion nach nicht mehr verkehrsfähigem, unklar deklariertem Fleisch oder abgelaufenen Haltbarkeitsdaten wurde ausgelöst durch entsprechende Vorkommnisse in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vom Ministerium am Dienstag (22. November) angeordnet.
Bei einer Routinekontrolle in einem nicht für den EU-Verkehr zugelassenen Großhandelsbetrieb für Fleisch im Bodenseekreis wurde zum Teil verdorbene und zum Teil umetikettierte Fleisch- und Wurstwaren vorgefunden. Dieser Betrieb beliefert regional die Gastronomie mit Fleisch und Fleischerzeugnissen. Der Betrieb wird seit Mittwoch (23. November) sehr intensiv durch die Lebensmittelüberwachung überprüft. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion wurden vom Landratsamt eingeschaltet. Es wird außerdem Strafanzeige erstattet.
Die bisher beanstandete Ware wurde von den Lebensmittelkontrolleuren und den Sachverständigen des zuständigen Veterinäramtes sofort sichergestellt. Es wurde angeordnet, dass sie unter behördlicher Aufsicht der Vernichtung zugeführt wird. Zusätzlich wurden Proben für die Untersuchung am zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt entnommen. Die für die belieferten Gastronomiebetriebe zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in anderen Landkreisen wurden informiert und gebeten, entsprechende Überwachungsmaßnahmen einzuleiten. Der Betreiber hat sich ebenfalls bereit erklärt, die kritischen Produkte freiwillig zurückzurufen.
Quelle: Stuttgart [ melr ]