In der Schweiz gibt es seit August dieses Jahres zur Förderung des Exports von Fleisch und Fleischprodukten eine neue gesetzliche Regelung, die den zollfreien Import von Rohfleisch in die Schweiz genehmigt, wenn das verarbeitende Unternehmen im Gegenzug verarbeitete Fleischprodukte auf Basis schweizerischen Rohfleisches gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität exportiert. Als weitere Maßnahme ist die Gründung eines branchenfinanzierten Fonds zur Förderung von Exportprojekten und Marketingmaßnahmen geplant. Über die Finanzierung, den Umfang des Fonds und die zu fördernden Produkte herrscht allerdings noch Unklarheit.
In der Schweiz gibt es seit August dieses Jahres zur Förderung des Exports von Fleisch und Fleischprodukten eine neue gesetzliche Regelung, die den zollfreien Import von Rohfleisch in die Schweiz genehmigt, wenn das verarbeitende Unternehmen im Gegenzug verarbeitete Fleischprodukte auf Basis schweizerischen Rohfleisches gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität exportiert. Als weitere Maßnahme ist die Gründung eines branchenfinanzierten Fonds zur Förderung von Exportprojekten und Marketingmaßnahmen geplant. Über die Finanzierung, den Umfang des Fonds und die zu fördernden Produkte herrscht allerdings noch Unklarheit.
Hintergrund der Exportförderungsmaßnahmen sind die Sättigung des heimischen Marktes für Fleischprodukte einerseits und die aufgrund der großen Preisunterschiede für Rohmaterial schlechten Exportchancen der verarbeitenden Betriebe andererseits. Die Verarbeitungsbetriebe sehen in der Regelung eine Chance, durch den Import billigeren Rohmaterials ihre Produktionskosten zu senken und so neue Exportmärkte zu erschließen. Langfristig könnten nach Einschätzung des Schweizer Bauernverbandes auch die Landwirte von der Regelung profitieren, weil diese eine gute Chance zur Positionierung der „Marke Schweiz“ im Ausland biete.
Quelle: Bonn [ zmp ]