In Bayerns Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Lebensmittelkühl- und Gefrierhäusern war nach den Worten des zuständigen Ministers bis zum 1. 12. kein verdorbenes oder umetikettiertes Fleisch aufgetaucht. Diese Zwischenbilanz zog Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf von der seit Montag laufenden landesweiten Sonderkontrollaktion.

In Bayerns Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Lebensmittelkühl- und Gefrierhäusern war nach den Worten des zuständigen Ministers bis zum 1. 12. kein verdorbenes oder umetikettiertes Fleisch aufgetaucht. Diese Zwischenbilanz zog Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf von der seit Montag laufenden landesweiten Sonderkontrollaktion.

Schnappauf: "Von den bisher überprüften 158 der insgesamt 262 EU-zugelassenen Betriebe waren nur zwei wegen Auffälligkeiten zu beanstanden." Dennoch dürfe das erfreuliche Ergebnisse nicht darüber hinweg täuschen, dass es noch großer Anstrengung bedarf, um das Verbrauchervertrauen zurück zu gewinnen.

Schnappauf: "An erster Stelle steht die Sicherheit der Verbraucher. Bayern wird daher gegen die wenigen kriminellen Elemente, die eine ganze Branche in Verruf bringen, mit aller Schärfe vorgehen. Das vom Kabinett verabschiedete Maßnahmenpaket ist in das 10-Punkte-Sofortprogramm von Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer eingeflossen." Schnappauf unterstützt ausdrücklich das Sofortprogramm.

Sonderkontrollen ohne "Überraschungen"

Bei der Sonderkontrolle wurde schwerpunktmäßig die gelagerte Ware in den 262 EU-zugelassenen Betrieben (52 Schlachthöfe, 149 Zerlegebetriebe und 61 Kühlhäuser) überprüft. Verdorbenes oder überlagertes Fleisch wurde nicht gefunden. In einem Kühl- und Gefrierhaus in Niederbayern wurden allerdings vier Tonnen Fleisch, das schon längst zur Beseitigung bestimmt war, entdeckt. Die unschädliche Beseitigung wurde sofort angeordnet. In einem weiteren Betrieb wurden 200 Kilo Geflügelfleisch sichergestellt, das als Frischware gekennzeichnet und unzulässigerweise eingefroren war; weitere 96 Kilo waren bereits abverkauft. Die Sonderkontrollaktion wird in etwa eineinhalb Wochen abgeschlossen sein.

Anlass der Sonderkontrolle waren die Funde nicht einwandfreien Fleisches in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Aktueller Ermittlungsstand hierzu: Eine Tonne genussuntauglichen Fleisches aus dem niedersächsischen Betrieb HKB Convenience in Lastrup wurde in einem bayerischen Betrieb (Landkreis Aschaffenburg) sichergestellt und unschädlich beseitigt.

Von dem nordrhein-westfälischen Betrieb wurden zwei bayerische Betriebe (Landkreis Dillingen) mit insgesamt ca. 600 Kilo Rindfleisch beliefert. Zwei Proben von noch vorhandener Ware waren ohne Beanstandung. Aus dem baden-württembergischen Großhandelsbetrieb wurden 19 bayerische Betriebe und Gaststätten in den Landkreisen Lindau, Neu-Ulm und Oberallgäu beliefert. Die Ware war teilweise schon verbraucht, teilweise von unbedenklicher Qualität.

Von den vier bisher abschließend untersuchten Proben wurden zwei als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet befunden. Weitere mikrobiologische Untersuchungen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit laufen.

Darüber hinaus wurde eine Zweigniederlassung des Großhandelsbetriebes mit Sitz in Lindau kontrolliert. Das dort gefundene Wildfleisch wies sichtbare Qualitätsmängel (Gefrierbrand) auf und wurde beprobt. Die Untersuchungsergebnisse stehen noch aus. Die Ware wurde sichergestellt.

Bayern kontrolliert

Die Sonderkontrollaktion ergänzt die regelmäßigen Hygienekontrollen in den Fleischverarbeitenden Betrieben. Landesweit wachen insgesamt 700 amtliche Tierärzte und 350 Fleischkontrolleure über die Einhaltung der Hygienebestimmungen. 2004 wurden hier fast 6.300.000 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchgeführt. Amtliche Tierärzte sind praktizierende Tierärzte, die vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt für diese Aufgabe angestellt sind. Die Kontrolle der Kontrolle übernehmen insgesamt 310 Amtsveterinäre an den Landratsämtern.

Darüber hinaus prüfen 424 Kontrolleure die Lebensmittel in Bayern. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert; die Kontrollhäufigkeit ist entsprechend der Einstufung unterschiedlich. Danach ist alle 6 bis maximal 60 Monate eine Regelkontrolle durchzuführen. Proben der Lebensmittelüberwachung werden vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht. 2004 mussten von den 2177 Fleischproben 613 und von den 2999 Wurstproben 635 beanstandet werden. Die Beanstandungsquote liegt mit 28 Prozent bzw. 21 Prozent im Vorjahresvergleich. Die häufigsten Beanstandungsgründe sind Kennzeichnungsmängel.

Quelle: München [ stmlu ]

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