"falsch und panikmachend"
Als "falsch und panikmachend" weist das Bayerische Verbraucherschutzministerium den ARD-Aufmacher der Sendung "Fakt" zurück, in Deggendorf gelagertes Material könne Mensch und Tier "hochgefährlich" werden.
"falsch und panikmachend"
Als "falsch und panikmachend" weist das Bayerische Verbraucherschutzministerium den ARD-Aufmacher der Sendung "Fakt" zurück, in Deggendorf gelagertes Material könne Mensch und Tier "hochgefährlich" werden.
Bei dem vor Ort gelagerten Material handelt es sich um sog. K3-Material, also Schlachtabfälle. Von welchem Material die beschriebenen Proben stammen sollen, ist derzeit nicht nachvollziehbar. Eine sofortige weitere Betriebskontrolle wurde veranlasst.
- Nach allen vorliegenden Erkenntnissen ist Material aus dem Lagerhaus in Deggendorf nicht in die Lebensmittelkette gelangt; alle Kontrollen durch die Veterinärbehörden haben keinerlei Anhaltspunkte hierfür ergeben. Das K3-Material, das nach den Ermittlungen des Zolls und der Strafverfolgungsbehörden auf kriminelle Weise als "genusstauglich" umdeklariert worden ist, hat niemals das Deggendorfer Lagerhaus durchlaufen. Die Umdeklaration fand beim Transport auf der Straße statt.
- Die Verwendung von K3-Material als Nutztierfutter ist aufgrund des Fütterungsverbotes seit der BSE-Krise verboten; die betriebseigenen und amtlichen Futtermittelkontrollen überwachen das Verbot.
- Generell ist verwestes Material auch nicht mehr für eine Verarbeitung zu Heimtierfutter z. B. für Hunde und Katzen geeignet. Gerade hat der Betrieb auf eigene Veranlassung 14 Tonnen solchen Materials an der Tierkörperbeseitigungsanstalt zur unschädlichen Beseitigung entsorgt.
Die Deggendorfer Frost GmbH ist als Zwischenbehandlungsbetrieb für K3-Material zugelassen. Die Verarbeitung von K3-Material ist zwischenzeitlich wegen baurechtlicher Verstöße untersagt. Das Gebäude ist nur noch als Kühl- und Gefrierhalle für K3-Material nutzbar.
Quelle: München [ stmlu ]