Zu ihrem Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes erklären Renate Künast, Vorsitzende, und Reinhard Loske, dass gerade die jüngsten Fleischskandale gezeigt hätten dass Verbraucher mehr Informationen über Lebensmittel brauchen. Ein verbindliches Verbraucherinformationsrecht sei deshalb längst überfällig. Ohne die Blockadehaltung der Union im Bundesrat und Bundestag gäbe es schon längst ein Gesetz und mehr Klarheit darüber, welche Unternehmen die schwarzen Schafe der Branchen sind.

Zu ihrem Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes erklären Renate Künast, Vorsitzende, und Reinhard Loske, dass gerade die jüngsten Fleischskandale gezeigt hätten dass Verbraucher mehr Informationen über Lebensmittel brauchen. Ein verbindliches Verbraucherinformationsrecht sei deshalb längst überfällig. Ohne die Blockadehaltung der Union im Bundesrat und Bundestag gäbe es schon längst ein Gesetz und mehr Klarheit darüber, welche Unternehmen die schwarzen Schafe der Branchen sind.

Die Erklärung der beiden geht weiter:

Wenn nun Minister Seehofer einen eigenen Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung ankündigt, zeugt das von einer ersten Einsicht. Als einfacher Abgeordneter hatte er immer gegen die Verbraucherinformationsrechte gestimmt. Wir warten mit Spannung auf seinen Vorschlag, der sich an unserem Gesetzentwurf messen lassen muss. Minister Seehofer muss seinen Ankündigungen für mehr Verbraucherrechte jetzt auch Taten folgen lassen.

Wir bringen den Gesetzentwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz in den Bundestag ein, um den Bürgern zu mehr Rechten zu verhelfen und ihre Abhängigkeit gegenüber Unternehmen und Behörden zu verringern. So kann jeder wissen, was drin ist, und selbst Abhilfe schaffen. Das ist das schärfste Schwert gegen Täuschung und Betrug.

Unser Vorschlag zum Verbraucherinformationsgesetz enthält folgende Eckpunkte:

A. Dreh- und Angelpunkt ist, dass Verbraucher ein Informationsrecht über vorhandene Daten bei Behörden haben und nicht weiter auf die Lust oder Unlust der Verwaltungen angewiesen sind.  Verbraucher müssen frühzeitig erfahren können, wer panscht, abzockt und betrügt. Und das nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei Dienstleistung - wie beispielsweise bei Hygienemängeln in der Imbissbude.

B. Auch Unternehmen sollen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet werden, verbraucherrelevante Informationen herauszugeben.
Der Verbraucher hat ein Recht darauf, zu erfahren, ob seine Gesichtscreme mit Hilfe von Tierversuchen entwickelt oder ob die milchgebende Kuh mit genverändertem Soja gefüttert wurde.

C. Die schon geltenden Informationsmöglichkeiten der Behörden müssen um den Bereich Vorsorge erweitert werden. Eltern von Kleinkindern sind beispielsweise sehr interessiert, ob Obst und Gemüse auch unterhalb der Schwellenwerte mit Pestiziden belastet sind.

Quelle: Berlin [ Bündniss90 / Die Grünen ]

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