Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft lehnt den von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes ab. Das damit verfolgte Ziel einer Stärkung der Verbraucherinformation durch Ausweitung der Informationsbasis für eine souveräne Kaufentscheidung der Verbraucher sowie durch Schaffung umfassender behördlicher Informationsmöglichkeiten gegenüber der Öffentlichkeit wird bereits mit den geltenden bzw. verabschiedeten Rechtsvorschriften erreicht.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft lehnt den von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes ab. Das damit verfolgte Ziel einer Stärkung der Verbraucherinformation durch Ausweitung der Informationsbasis für eine souveräne Kaufentscheidung der Verbraucher sowie durch Schaffung umfassender behördlicher Informationsmöglichkeiten gegenüber der Öffentlichkeit wird bereits mit den geltenden bzw. verabschiedeten Rechtsvorschriften erreicht.
So stellt § 40 des seit dem 7. September 2005 geltenden neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) den Behörden ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung, in Fällen des Gesundheitsschutzes, des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, des Täuschungsschutzes und bei Vermarktung ekelerregender Lebensmittel die Öffentlichkeit unter Nennung von Produkt- und Herstellernamen zu informieren. Darüber hinaus stehen den Verbrauchern nach den Verbraucherinformationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder bereits heute schon weitreichende Zugangsrechte zu den bei den Behörden vorliegenden Informationen über Produkte zur Verfügung. Es stellt sich daher – gerade mit Blick auf den Lebensmittelbereich – die Frage nach dem tatsächlichen Handlungsbedarf für neue rechtliche Vorgaben. Eine von der Lebensmittelwirtschaft begrüßte sachgerechte Information der Verbraucher kann vielmehr bereits unter Ausschöpfung des geltenden Rechtsrahmens in ausreichendem Maße gewährleistet wer-den.
Ferner bietet die Lebensmittelwirtschaft interessierten Verbrauchern auch heute schon auf freiwilliger Basis (Telefon-Hotlines, Internetseiten) ergänzende Produktinformationen (z. B. über Herkunft, Zusammensetzung und Herstellungsverfahren) und eine intensive Kundenkommunikation an. Ein großer Teil des Informationsbedarfs gegenüber Unternehmen lässt sich daher durch Informationswahrnehmung bzw. Informationsnachfrage der interessierten Verbraucher, d. h. durch Marktprozesse, abdecken. Allein das Interesse der Unternehmen an einer intensiven Marken- bzw. Kundenbindung im harten Wettbewerb auf dem deutschen Lebensmittelmarkt führt zwangsläufig zur Pflege der Kundenzufriedenheit durch ein verstärktes Eingehen auf Kundenwünsche. Aus diesem Grunde bedarf es keiner weiteren Informationsrechte gegenüber Unternehmen.
Der BLL spricht sich dafür aus, zunächst einmal Erfahrungen im Umgang mit den zahlreichen neuen Informationsvorschriften zu sammeln, bevor voreilig weitere Gesetze in diesem Bereich geschaffen werden.
Quelle: Berlin [ bll ]