Lebensmittelallergien sind, wenn man den Berichten der Medien glauben darf, auf dem Vormarsch. Etwa 8% der Kinder, bei denen sich im Laufe der Jahre Allergien häufig wieder zurückbilden, und 2% der Erwachsenen reagieren allergisch auf ganz normale Lebensmittel. Der Begriff "Allergen" kommt aus dem griechischen und setzt sich aus den Wörtern "allos" (anders) und "ergon" (Wirkung) zusammen. Er beschreibt eine immunologische Überreaktion des Körpers. Auslöser können beispielsweise Pflanzenpollen, Gräser, Hausstaub, aber auch Zutaten in Lebensmitteln sein, die für den Nichtallergiker völlig harmlos sind.
 
Lebensmittelzutaten, die allergische Reaktionen auslösen können, waren bisher nicht in allen Fällen in der Zutatenliste bzw. auf den Verpackungen gekennzeichnet. Dies erschwerte Allergikern die Auswahl geeigneter Lebensmittel. Darüber hinaus musste bisher bei Lebensmitteln, welche aus einem oder mehren zusammengesetzten Lebensmitteln hergestellt werden (z.B. Eintopf: Wurst), die einzelnen Bestandteile der zusammengesetzten Lebensmittel nicht deklariert werden, wenn deren Anteil unter 25% der Gesamtmenge lag; es genügte die Angabe der Verkehrsbezeichnung. Damit waren bei bestimmten Produkten die einzelnen Bestandteile nicht vollständig auf der Zutatenliste aufgeführt. Dies führte zu Problemen bei Verbrauchern, die aus diätischen, religiösen oder anderen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht verzehren möchten oder dürfen.
 
Seit dem 25. November 2005 ist die EU-Richtlinie 2003/89/EG zur Kennzeichnung allergener Zutaten und zur Streichung der sog. 25%-Regel anzuwenden. Die neuen Rechtsvorgaben betreffen nur Fertigpackungen, also Ware, die in der Regel in Selbstbedienung verpackt an den Verbraucher abgegeben wird. Damit müssen jetzt bei Fertigpackungen sowohl die allergenen Zutaten gekennzeichnet als auch die einzelnen Bestandteile von Lebensmitteln aufgeführt werden, die in anderen Lebensmitteln verarbeitet werden (zusammengesetzte Lebensmittel) und zwar auch dann, wenn das zugesetzte Lebensmittel weniger als 25 Prozent im zusammengesetzten Lebensmittel ausmacht.
 
Um den handwerklichen Betrieben die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern, hat der DFV eine detaillierte Broschüre erstellt, die von Mitgliedsbetrieben im DFV-Extranet heruntergeladen oder über die Obermeister der Innungen beim DFV bezogen werden kann. Die Broschüre informiert über die Änderungen bezüglich der Kennzeichnung und erklärt diese anhand von Beispielen. Sie ergänzt damit die bekannte DFV-Broschüre "QUID für das Fleischerhandwerk". Lebensmittelallergien sind, wenn man den Berichten der Medien glauben darf, auf dem Vormarsch. Etwa 8% der Kinder, bei denen sich im Laufe der Jahre Allergien häufig wieder zurückbilden, und 2% der Erwachsenen reagieren allergisch auf ganz normale Lebensmittel. Der Begriff "Allergen" kommt aus dem griechischen und setzt sich aus den Wörtern "allos" (anders) und "ergon" (Wirkung) zusammen. Er beschreibt eine immunologische Überreaktion des Körpers. Auslöser können beispielsweise Pflanzenpollen, Gräser, Hausstaub, aber auch Zutaten in Lebensmitteln sein, die für den Nichtallergiker völlig harmlos sind.
 
Lebensmittelzutaten, die allergische Reaktionen auslösen können, waren bisher nicht in allen Fällen in der Zutatenliste bzw. auf den Verpackungen gekennzeichnet. Dies erschwerte Allergikern die Auswahl geeigneter Lebensmittel. Darüber hinaus musste bisher bei Lebensmitteln, welche aus einem oder mehren zusammengesetzten Lebensmitteln hergestellt werden (z.B. Eintopf: Wurst), die einzelnen Bestandteile der zusammengesetzten Lebensmittel nicht deklariert werden, wenn deren Anteil unter 25% der Gesamtmenge lag; es genügte die Angabe der Verkehrsbezeichnung. Damit waren bei bestimmten Produkten die einzelnen Bestandteile nicht vollständig auf der Zutatenliste aufgeführt. Dies führte zu Problemen bei Verbrauchern, die aus diätischen, religiösen oder anderen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht verzehren möchten oder dürfen.
 
Seit dem 25. November 2005 ist die EU-Richtlinie 2003/89/EG zur Kennzeichnung allergener Zutaten und zur Streichung der sog. 25%-Regel anzuwenden. Die neuen Rechtsvorgaben betreffen nur Fertigpackungen, also Ware, die in der Regel in Selbstbedienung verpackt an den Verbraucher abgegeben wird. Damit müssen jetzt bei Fertigpackungen sowohl die allergenen Zutaten gekennzeichnet als auch die einzelnen Bestandteile von Lebensmitteln aufgeführt werden, die in anderen Lebensmitteln verarbeitet werden (zusammengesetzte Lebensmittel) und zwar auch dann, wenn das zugesetzte Lebensmittel weniger als 25 Prozent im zusammengesetzten Lebensmittel ausmacht.
 
Um den handwerklichen Betrieben die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern, hat der DFV eine detaillierte Broschüre erstellt, die von Mitgliedsbetrieben im DFV-Extranet heruntergeladen oder über die Obermeister der Innungen beim DFV bezogen werden kann. Die Broschüre informiert über die Änderungen bezüglich der Kennzeichnung und erklärt diese anhand von Beispielen. Sie ergänzt damit die bekannte DFV-Broschüre "QUID für das Fleischerhandwerk".

Quelle: Frankfurt am Main [ dfv ]

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