Mariann Fischer Boel, das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, hat am 20 Dezember 2005 bekannt gegeben, dass ab sofort keine Erstattungen mehr für EU-Ausfuhren lebender Rinder gewährt werden sollen. Der Vorschlag macht deutlich, dass sich die Marktsituation auf dem Rindfleischsektor in der EU verbessert hat. Er ergeht nur zwei Tage, nachdem sich die EU verpflichtet hat, sämtliche Ausfuhrsubventionen in der Landwirtschaft bis Ende 2013 im Rahmen eines globalen Abkommens abzuschaffen, das im Anschluss an die WTO-Verhandlungen über die Förderung des internationalen Handels geschlossen wurde.

Mariann Fischer Boel, das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, hat am 20 Dezember 2005 bekannt gegeben, dass ab sofort keine Erstattungen mehr für EU-Ausfuhren lebender Rinder gewährt werden sollen. Der Vorschlag macht deutlich, dass sich die Marktsituation auf dem Rindfleischsektor in der EU verbessert hat. Er ergeht nur zwei Tage, nachdem sich die EU verpflichtet hat, sämtliche Ausfuhrsubventionen in der Landwirtschaft bis Ende 2013 im Rahmen eines globalen Abkommens abzuschaffen, das im Anschluss an die WTO-Verhandlungen über die Förderung des internationalen Handels geschlossen wurde.

„Der richtige Zeitpunkt für die Beendigung dieser Ausfuhrerstattungen ist gekommen. Da die Aussichten für den Rindfleischmarkt der Gemeinschaft gut sind, ist es nicht mehr gerechtfertigt, diese Form der Unterstützung unserer Landwirte beizubehalten. Ich fordere die Mitgliedstaaten daher auf, diese Maßnahme zu unterstützen,“ erklärte die Europäische Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Mariann Fischer Boel.

Sie fügte hinzu: „Die Öffentlichkeit ist sehr darüber besorgt, ob auf den langen Transporten in Drittländer dem Tierschutz Rechnung getragen wird. Daher haben wir sehr strenge Vorschriften und Kontrollen eingeführt, um einen umfassenden Tierschutz sicherzustellen. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass eine vollständige Einhaltung dieser Vorschriften nicht gewährleistet werden kann und wir sie auch nicht jenseits unserer Grenzen durchsetzen können. Mit der Abschaffung der Ausfuhrerstattungen gibt die Europäische Kommission ein deutliches Signal, dass der Tierschutz für sie kein leeres Wort ist. Daher fordere ich alle diejenigen, die sich für den Tierschutz eingesetzt haben, auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen und so zu erreichen, dass sich auch andere Ausfuhrländer – wie beispielsweise Brasilien – nach denselben Grundsätzen richten.“

Die Situation auf dem Rindfleischmarkt der Europäischen Union hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert (in der EU beträgt der Preis für ausgewachsene männliche Rinder (R3) derzeit 300 EUR/100 kg; im selben Zeitraum 2003 lag der Preis bei 265 EUR/100 kg). Der Verbrauch hat sich von der BSE-Krise vollständig erholt und ist sogar höher als vor der Krise. Des Weiteren ist die Rindfleischerzeugung in der EU zurückgegangen, was teilweise auf die GAP-Reform 2003 zurückzuführen ist, bei der die Beihilfen von der Erzeugung entkoppelt wurden. Das Zusammenwirken dieser beiden Faktoren hat zu relativ hohen Marktpreisen und einer günstigen Marktlage geführt. Rindfleisch wird zunehmend knapp, die Ausfuhren von Rindfleisch gehen ständig zurück und die Einfuhren steigen.

Die EU-Ausfuhren von lebenden Schlachtrindern sind in erster Linie für den Libanon bestimmt. Im Jahre 2005 wurden 66 301 zur Schlachtung bestimmte Rinder in den Libanon ausgeführt. Im selben Zeitraum 2004 waren es noch 123 825 Rinder. In den letzten Jahren stiegen die Ausfuhren lebender Rinder von Brasilien in den Libanon sprunghaft an. Im Jahre 2003 führte Brasilien 1 000 Rinder aus. In den ersten zehn Monaten 2005 exportierte Brasilien 84 000 lebende Schlachtrinder in den Libanon.

Die Kommission wird den erforderlichen Verordnungsentwurf dem Verwaltungsausschuss für Rindfleisch unterbreiten, dem die Vertreter der Mitgliedstaaten angehören. Der Ausschuss soll sich auf seiner Sitzung am Freitag, dem 23. Dezember 2005, zu dem Verordnungsentwurf äußern. Hat die Abstimmung ein positives Ergebnis bzw. gibt es keine qualifizierte Mehrheit gegen den Verordnungsentwurf, so wird die Kommission die Verordnung zu gegebener Zeit erlassen.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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