BLL bemängelt fehlende Bund / Länder - Abstimmung

Seit dem 1.1.2006 kommen die Vorschriften des so genannten „Hygienepakets“ zur Anwendung; es handelt sich um drei EU-Verordnungen, die Ergebnis eines weitgreifenden Reformprozesses des gesamten gemeinschaftlichen Hygiene- und Veterinärrechts waren und bereits im Mai 2004 in Kraft gesetzt wurden.

BLL bemängelt fehlende Bund / Länder - Abstimmung

Seit dem 1.1.2006 kommen die Vorschriften des so genannten „Hygienepakets“ zur Anwendung; es handelt sich um drei EU-Verordnungen, die Ergebnis eines weitgreifenden Reformprozesses des gesamten gemeinschaftlichen Hygiene- und Veterinärrechts waren und bereits im Mai 2004 in Kraft gesetzt wurden.

Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt grundsätzlich die mit der Neufassung verbundene Konsolidierung und Modernisierung des Hygienerechts. Ein überreguliertes Hygieneregime in zahllosen Richtlinien wird zugunsten eines bewährten Konzepts auf das Notwendige reduziert und die Eigenverantwortung gestärkt. Zudem wird der politische „Farm-to-Fork-Ansatz“ durch Einbezug der Urproduzenten in die Vorschriften realisiert.

Für weite Bereiche der Lebensmittelunternehmen wird sich materiell wenig ändern; die neue allgemeine EU-Hygieneverordnung Nr. (EG) 852/2004, die für alle Lebensmittelbetriebe in der Kette gilt, entspricht weitgehend der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung; neue Elemente sind u. a. Registrierungspflichten und Dokumentationsverpflichtungen für HACCP-bezogene Maßnahmen. Spürbare Änderungen ergeben sich in den spezifischen Hygienebereichen der Herstellung Lebensmittel tierischen Ursprungs, insbesondere in den Betrieben der Schlacht- und Fleischverarbeitungskette, die zukünftig ungeachtet der Größe zulassungspflichtig sind.

Aufgrund der unmittelbaren Geltung des europäischen Rechts sind noch viele Fragen offen, da notwendige nationale rechtliche Konkretisierungen und Abstimmungen auf Bund- / Länderebene noch fehlen und frühestens Mitte 2006 erlassen werden sollen. Der BLL befürchtet große Verunsicherung in der Anwendung - auch im Vollzug durch die amtliche Lebensmittelüberwachung. Es ist insofern zu bedauern, dass der nationale Gesetzgeber nicht rechtzeitig zum 1.1.2006 Klarheit, Ordnung und damit die notwendige Rechtssicherheit im Hygienebereich geschaffen hat.

Quelle: Berlin [ bll ]

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