Verbände diskutieren abgestimmte Vorgehensweise

Am 1. Januar ist die europäische Futtermittelhygiene-Verordnung in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Futtermittelsicherheit über alle Produktionsstufen hinweg. Formuliert wurde die Verordnung auf dem Höhepunkt der BSE-Krise. Sie stellt höchste Ansprüche an die Futterwirtschaft. Angefangen bei den landwirtschaftlichen Betrieben über die Einzelfutter- und Mischfutterhersteller bis hin zur Verfütterung werden alle Stufen einbezogen.

Verbände diskutieren abgestimmte Vorgehensweise

Am 1. Januar ist die europäische Futtermittelhygiene-Verordnung in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Futtermittelsicherheit über alle Produktionsstufen hinweg. Formuliert wurde die Verordnung auf dem Höhepunkt der BSE-Krise. Sie stellt höchste Ansprüche an die Futterwirtschaft. Angefangen bei den landwirtschaftlichen Betrieben über die Einzelfutter- und Mischfutterhersteller bis hin zur Verfütterung werden alle Stufen einbezogen.

„Die Futterwirtschaft hat sich bestens auf die Anforderungen der EU-Verordnung vorbereitet“, erklärte der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Manfred Nüssel, bei einer DRV-Veranstaltung, zu der u. a. Futterproduzenten, Transporteure, Verantwortliche aus Fachverbänden und der Futtermittelüberwachung teilnahmen. „Die Branche hat die Qualitätssicherungs-Maßnahmen fortlaufend und risikoorientiert verfeinert. In die zertifizierten Qualitätsmanagement-Systeme werden nach und nach die Rohstoff-Lieferanten einbezogen. Durch bereits eingeführte HACCP-Konzepte können Gefahrenpunkte im gesamten Produktionsprozess erkannt, kontrolliert und ggf. gezielt beseitigt werden“, so Nüssel. Die Futterwirtschaft nimmt ihre Verantwortung sehr ernst. „Wir reden nicht nur von Transparenz im Umgang mit Futtermitteln, sondern wir praktizieren sie“, so der DRV-Präsident.

Die europäische Futtermittelhygiene-Verordnung sieht vor, dass die Wirtschaftsbeteiligten freiwillig anzuwendende Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis erarbeiten.

Die EU-Mitgliedstaaten sind gehalten, die Leitlinien zu prüfen und sie an die Europäische Kommission zu übermitteln. Dort sollen sie registriert werden. DRV-Präsident Nüssel erklärte dazu, dass nationale Leitlinien lediglich eine Zwischenstufe sein können. Er wiederholte seine Forderung nach europäischen Leitlinien für die zunehmend grenzüberschreitend tätigen Unternehmen der Futterwirtschaft. Nüssel verwies darauf, dass die Anwendung freiwillig ist. Betriebsindividuelle risikoorientierte Anpassungen bleiben möglich. Im Rahmen der DRV-Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen.

Quelle: Berlin [ drv ]

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