Zu dem Skandal um ungenießbares und umetikettiertes Wildfleisch in Bayern erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:
Zu dem Skandal um ungenießbares und umetikettiertes Wildfleisch in Bayern erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:
Landwirtschaftsminister Seehofer bleibt den Beweis schuldig, dass er die Fleischskandale unter Kontrolle hat.
Der Wildfleischskandal zeigt wieder das ganze Ausmaß der Schlamperei bei den Behörden in Bayern. Und wieder hat nicht die Lebensmittelkontrolle die Probleme bei den bundesweiten Wildfleischlieferungen entdeckt, sondern der Zoll.
Nach der schnellen Ankündigung eines 10-Punkte-Plans durch Minister Seehofer, der zwar nicht viel Falsches enthält, aber im Wesentlichen nur das ohnehin ab Januar geltende EU-Recht und die von Renate Künast bereits eingeleiteten Maßnahmen umfasst, fehlt weiterhin die schärfste Waffe: Ein effektives Verbraucherinformationsgesetz. Hier kommt die große Koalition keinen Schritt voran.
Erst wenn schwarze Schafe befürchten müssen, der Öffentlichkeit bekannt zu werden, wird der notwendige Druck auf Handel und Verarbeiter entstehen, hier verantwortlich zu handeln. Seehofer schützt diese schwarzen Schafe weiter, wie vorher der Bundesrat, zu Lasten der Landwirte und der "sauberen" Betriebe, die mit solchen Praktiken nichts zu tun haben.
Auch das Umetikettieren von Waren darf nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt, sondern muss als Täuschungstat erfasst werden. Enten sind keine Fasane und Antilopen kein deutsches Wildfleisch. Seehofer weigert sich insbesondere, die wirtschaftliche Täuschung mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Damit ermöglicht er Betrieben wie Berger in Bayern, riesige Mengen an billigen Fleischlieferungen aus Osteuropa umzuetikettieren und als deutsche Qualitätserzeugnisse auf den Markt zu bringen, ohne den Verbraucherzorn fürchten zu müssen. Hier muss die Bundesregierung nun endlich handeln und den Worten Taten folgen lassen.
Wir fordern deshalb
- den schnellen Erlass eines umfassenden Verbraucherinformationsgesetzes, das die Behörden auch bei Irreführung und Täuschung zur Namensnennung verpflichtet
- die Verpflichtung der Länder zur Ausweitung und einheitlichen qualitativen Verbesserung der Lebensmittelkontrollen
- die Überprüfung der Unabhängigkeit der Kontrollen
- die Neuordnung der Zuständigkeiten für die Lebensmittelkontrolle im Rahmen der Föderalismusreform
Quelle: Berlin [ Ulrike Höfken ]