Bürger, Lieferanten und Mitarbeiter können dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht geben

Bürger, Lieferanten und Mitarbeiter können dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht geben

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Skandale in den vergangenen Wochen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) im Internet eine Seite eingerichtet, auf der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht gemeldet werden können. Gleichzeitig hat das BVL heute eine Telefonnummer freigeschaltet, unter der der Behörde ebenfalls Hinweise über unhygienische Zustände oder illegale Praktiken gegeben werden können. Die gegebenen Informationen sollten bei einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden vor Ort nachprüfbar oder auf andere Weise zu belegen sein. Personen, die persönliche Nachteile befürchten müssen, können ihre Informationen sowohl über das Internet wie auch über die Servicenummer anonym geben.

Das BVL hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft hingewiesen wurde. Um diese Hinweise gezielt und schneller bearbeiten zu können, hat das BVL nun die Internetseite und die Hotline eingerichtet. Die Hinweise werden unverzüglich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden weiter gegeben.
Ferner will das BVL die gewonnenen Informationen für die Früherkennung von Problemen und Krisen einsetzen.

Hinweise nimmt das BVL telefonisch zum Ortstarif unter 01888/413-35 55 entgegen. Die Hotline ist werktags von 10 bis 12 Uhr besetzt.

Quelle: Berlin [ bvl ]

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