DBV mahnt Berücksichtigung der Praxis an
Die Vorschläge der EU-Kommission zur weitgehenden Veränderung der EU-Öko-Verordnung gehen in eine falsche Richtung. Der Bio-Anbau in Deutschland würde erhebliche Wettbewerbsnachteile erleiden, die Betriebe würden mit weiterer Bürokratie überzogen und müssten für Jahre mit erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheiten leben. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) bei der Anhörung im Bundeslandwirtschaftsministerium zum EU-Kommissionsentwurf über eine Neufassung der EU-Öko-Verordnung.
DBV mahnt Berücksichtigung der Praxis an
Die Vorschläge der EU-Kommission zur weitgehenden Veränderung der EU-Öko-Verordnung gehen in eine falsche Richtung. Der Bio-Anbau in Deutschland würde erhebliche Wettbewerbsnachteile erleiden, die Betriebe würden mit weiterer Bürokratie überzogen und müssten für Jahre mit erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheiten leben. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) bei der Anhörung im Bundeslandwirtschaftsministerium zum EU-Kommissionsentwurf über eine Neufassung der EU-Öko-Verordnung.
Ziel einer Reform der EU-Öko-Verordnung müsse es sein, die Wettbewerbssituation der heimischen Erzeuger zu stärken und die hohen deutschen Standards EU-weit zu verankern. Dies würde dem Verbraucherschutz dienen und lasse die deutschen Landwirte am boomenden Markt teilhaben, betonte der DBV. Der Markt für Bio-Produkte war im vergangenen Jahr in Deutschland um rund 15 Prozent auf vier Milliarden Euro gewachsen.
Die EU-Kommission versuche hingegen, die Neufassung der Verordnung innerhalb kürzester Zeit ohne ausreichende Einbindung der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft durchzupeitschen, kritisierte der Bauernverband. Der DBV forderte die EU-Kommission auf, den künstlich geschaffenen Zeitdruck aus dem Reformprozess zu nehmen und mit den Wirtschaftspartnern ein stimmiges Gesamtkonzept einer reformierten EU-Öko-Verordnung zu entwickeln.
Der Kommissionsvorschlag provoziert aus Sicht des DBV einen Systembruch bei der langjährig bewährten Betriebskontrolle und bei der Kennzeichnung von Bioprodukten. Da der Verordnungstext vorsieht, dass die für die landwirtschaftliche Praxis entscheidenden Durchführungsbestimmungen erst in Zukunft und in nahezu alleiniger Verfügungsgewalt durch die EU-Kommission festgelegt werden, hätten die Betriebe auf Jahre hinaus keine Rechts- und Planungssicherheit, beispielsweise bei Investitionen in tiergerechte Laufställe.
Zusätzlich sei eine enorme Schwächung des Verbraucherschutzes zu erwarten. Denn es werde leider eine irreführende Kennzeichnung von Pseudo-Bioprodukten ermöglicht und der Import von Drittlandsware zweifelhaften Ursprungs würde erleichtert, kritisierte der DBV.
Quelle: Berlin [ dbv ]