"Wer sich langfristig Marktchancen und Innovationspotenziale sichern will, muss die Ängste und Befürchtungen der Verbraucher ernst nehmen", sagte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer mit Blick auf geplante Datenschutzmaßnahmen beim Einsatz von RFID und Kundenkarten. Da sich Verbraucher- und Anbieterinteressen im Gleichgewicht befinden müssten, fordert er eine Selbstverpflichtungserklärung der Anbieter, um Kunden vor einem Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar betont die Bedeutung des Datenschutzes beim Einsatz von RFID und befürwortet die Selbstverpflichtung.

"Wer sich langfristig Marktchancen und Innovationspotenziale sichern will, muss die Ängste und Befürchtungen der Verbraucher ernst nehmen", sagte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer mit Blick auf geplante Datenschutzmaßnahmen beim Einsatz von RFID und Kundenkarten. Da sich Verbraucher- und Anbieterinteressen im Gleichgewicht befinden müssten, fordert er eine Selbstverpflichtungserklärung der Anbieter, um Kunden vor einem Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar betont die Bedeutung des Datenschutzes beim Einsatz von RFID und befürwortet die Selbstverpflichtung.

Auf dem 7. Datenschutzkongress (10. und 11. Mai 2006, Berlin) erläutert der Bundesbeauftragte Peter Schaar die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz und zeigt unter anderem Perspektiven für den Einsatz mit der RFID-Technik auf. Zum RFID-Einsatz spricht auch Dr. Andrea Huber (Informationsforum RFID e.V.). Weitere Trends in der IT-Sicherheit greift der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Udo Helmbrecht, auf.

Laut einer Untersuchung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) verstoßen Scoring-Systeme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern häufig gegen das Datenschutzrecht. Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein sowie Leiter des ULD stellt die Ergebnisse der Untersuchung seines Institutes vor und spricht Empfehlungen für den Umgang mit Kredit-Scoring-Daten aus.

Über den praktischen Umgang mit Aufsichtsbehörden am Beispiel der Prüfung nach §38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz spricht Chris Newiger (adidas). Der Praxisbericht von Dr. Gerhard Klett (BASF IT Services GmbH) greift Sicherheitsfragen für das mobile Arbeiten auf. Die Notwendigkeit einer Beteiligung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Einführung von SAP-Systemen betont Thomas Barthel (CARO Computer Arbeit Organisation Dienstleistungsgesellschaft mbH). Gabriela Krader (Deutsche Post World Net) zeigt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an anonyme Hinweisgebersysteme im Rahmen des betrieblichen Compliance-Managements auf.

Quelle: Düssseldorf [ efd ]

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