Seehofer: Ursache für Ausbruch der Geflügelpest bei einem Nutztierbestand in Deutschland schnellstmöglich aufklären - weitere Verschleppung vermeiden

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute bestätigt, dass in einem Nutzgeflügelbetrieb in Wermsdorf (Muldentalkreis - südöstlich von Leipzig, Sachsen) die hochpathogene Form der Vogelgrippe (HPAI), Subtyp H5N1 (Geflügelpest) ausgebrochen ist. In dem Zuchtbestand werden 8.000 Puten, 5.000 Gänse und 3.300 Hühner in voneinander getrennten Betriebsteilen gehalten. Die Tötung des Bestands ist eingeleitet worden.

Seehofer: Ursache für Ausbruch der Geflügelpest bei einem Nutztierbestand in Deutschland schnellstmöglich aufklären - weitere Verschleppung vermeiden

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute bestätigt, dass in einem Nutzgeflügelbetrieb in Wermsdorf (Muldentalkreis - südöstlich von Leipzig, Sachsen) die hochpathogene Form der Vogelgrippe (HPAI), Subtyp H5N1 (Geflügelpest) ausgebrochen ist. In dem Zuchtbestand werden 8.000 Puten, 5.000 Gänse und 3.300 Hühner in voneinander getrennten Betriebsteilen gehalten. Die Tötung des Bestands ist eingeleitet worden.

„Damit ist erstmals in Deutschland die Geflügelpest in einem Nutztierbestand ausgebrochen. Jetzt kommt es vor allem darauf an, die Ursache für den Ausbruch zu klären. Unsere Experten im Friedrich-Loeffler-Institut stehen hier unterstützend zur Verfügung. Wichtig ist jetzt vor allem, durch eine konsequente Umsetzung der im Tierseuchenrecht für den Ausbruchsfall vorgesehenen Maßnahmen eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer heute in Berlin.

Mit der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 15.03.2006 und der Geflügelpest-Verordnung stünden die nötigen Bekämpfungs-Instrumente zur Verfügung. Die Verordnungen sehen insbesondere die Sperre des Betriebes, die Tötung des Geflügels und anderer Vögel im Betrieb, die Einrichtung eines Sperrbezirks (mind. 3 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und Beobachtungsgebiets (mind. 10 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und eine Pufferzone (13 km-Radius um den betroffenen Betrieb) mit Bewegungsbeschränkungen u.a. für Geflügel / Vögel und deren Produkte vor. Die EU-Kommission hat heute in einer einstimmigen Entscheidung die Gebiete ausgewiesen, für die die Restriktionen gelten. Damit verbunden ist ein Signal an Nicht-EU-Länder, mögliche Handelsrestriktionen nur auf die betroffenen Gebiete zu beschränken.

Quelle: Wermsdorf / Berlin [ bmelv ]

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