QS-Audits in tierhaltenden Betrieben werden ausgesetzt
Aufgrund der zu erwartenden Entscheidung der EU-Kommission für ein zehntägiges Stand-Still in Nordrhein-Westfalen hat QS entschieden, dass für den Zeitraum vom 6.4.2006 bis zunächst 23.4.2006 keine QS-Audits in tierhaltenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Dies erfolgt als reine Vorsichtsmaßnahme zusätzlich zu den rechtlich geltenden Schutzmaßnahmen (Einrichtung von Sperr- und Pufferzonen etc.).
QS-Audits in tierhaltenden Betrieben werden ausgesetzt
Aufgrund der zu erwartenden Entscheidung der EU-Kommission für ein zehntägiges Stand-Still in Nordrhein-Westfalen hat QS entschieden, dass für den Zeitraum vom 6.4.2006 bis zunächst 23.4.2006 keine QS-Audits in tierhaltenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Dies erfolgt als reine Vorsichtsmaßnahme zusätzlich zu den rechtlich geltenden Schutzmaßnahmen (Einrichtung von Sperr- und Pufferzonen etc.).
Bislang sind in Nordrhein-Westfalen sechs Schweinepestfälle bestätigt worden.
Vor Ablauf der Frist wird unter Berücksichtigung der aktuellen Situation darüber entschieden, ab wann QS-Audits in Nordrhein-Westfalen wieder durchgeführt werden. Audits, die während dieser Zeit nicht durchgeführt werden können, sind nachzuholen. Betriebe, die aufgrund dieser Maßnahme ein Folgeaudit nicht fristgerecht durchführen können, haben keine Nachteile zu befürchten. Das Audit sollen zum nächstmöglichen Termin durchgeführt werden.
Wegen der hohen Viehdichte im Land Nordrhein-Westfalen gilt diese Entscheidung auch für rinderhaltende Betriebe. Wenn sich allerdings ein spezialisierter Rinderhaltungsbetrieb dennoch auditieren lassen will, kann ein Audit veranlasst werden. In geflügelhaltenden Betrieben werden aufgrund der Vogelgrippe-Gefährdung derzeit ohnehin keine QS-Audits durchgeführt.
Quelle: Bonn [ qs ]