Es bleibt noch viel zu tun nach der Abstimmung im Umweltausschuss
UEAPME, der Europäische Verband der kleinen und mittleren Betriebe, hat das Ergebnis der Abstimmung zur zweiten Lesung der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit mäßigem Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Mit Ergänzungen, die zuvor völlig ungeklärt waren, wie gesundheitsbezogene Angaben zu unverpackten Lebensmitteln, hat das Parlament den Weg zum Schutz der KMU Europas vor Überregulierung gebahnt, auch wenn noch viel an diesem Vorschlag gearbeitet werden muß.
Es bleibt noch viel zu tun nach der Abstimmung im Umweltausschuss
UEAPME, der Europäische Verband der kleinen und mittleren Betriebe, hat das Ergebnis der Abstimmung zur zweiten Lesung der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit mäßigem Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Mit Ergänzungen, die zuvor völlig ungeklärt waren, wie gesundheitsbezogene Angaben zu unverpackten Lebensmitteln, hat das Parlament den Weg zum Schutz der KMU Europas vor Überregulierung gebahnt, auch wenn noch viel an diesem Vorschlag gearbeitet werden muß.
„Wir begrüßen die Abstimmung im Umweltausschuß des Parlaments und sein Bemühen, diesen undurchführbaren Kommissionsvorschlag zu verbessern“, sagte UEAPME Lebensmittelexperte Ludger Fischer. „Wir stimmen den Abgeordneten zu, die den ursprünglichen Vorschlag als „unerträglich“ und „unsauber“ bezeichnen und erkannt haben, dass er zu einer „absurden Bürokratie“ führen würde. Trotzdem hoffen wir, dass das Plenum den Text nochmals verbessert, um praktikable Abläufe für Europas KMU zu erreichen.
Der Umweltausschuß hat den ursprünglichen Vorschlag hinzugefügt, dass unverpackte Lebensmittel vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen bleiben. Das vereinfacht die tägliche Arbeit in Geschäften, in denen Verbraucher über spezielle Lebensmittel informiert werden. Mehrere Abgeordnete betonten, dass „besonders auf die Situation der KMU geachtet werden“ solle. UEAPME begrüßte auch die neue Formulierung, bei der statt eines Zulassungsverfahren eine sogenanntes „Gemeinschafts-Registrierungssystem“ angewendet werden soll, das den ganzen Vorgang erheblich abkürzt.
Andererseits werden Nährwertprofile noch immer als Bedingung für die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben gestellt und einige der Änderungsanträge haben den Vorschlag nur noch komplizierter gemacht. Angaben, die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen, müssen zusätzlich genehmigt werden: UEAPME glaubt, dass dies viel zu kompliziert ist und zur doppelter Arbeit führt. Auch die Formulierungen zu gesundheitsbezogenen Angaben auf alkoholischen Getränken wurde durch die angenommenen Änderungsanträge unnötig kompliziert.
„KMU werden ernsthaft gefährdet, wenn diese Sachen bei der Abstimmung im gesamten Parlament nicht sauber geklärt werden“, sagte Dr. Fischer. „Ihre Auswirkungen auf KMU ist viel größer, als man angenommen hat.“ Die Verordnung wird kleine Lebensmittelhersteller in Europa vor allem durch die Anforderung von Nährwertprofilen treffen. Sie wird außerdem eine Unterscheidung von „guten“ und „schlechten“ Lebensmitteln treffen, was vollkommen unnötig und nicht akzeptabel ist.
„Wir hoffen, dass das Parlament im Plenum die gute Arbeit, die vom Umweltausschuß zu unverpackten Lebensmitteln und Registrierungsverfahren gemacht worden ist bestätigt und den Schritt zur Streichung der Nährwertprofile wagt, um Europas KMU und Verbrauchern einen Dienst zu erweisen“, fasste Dr. Fischer zusammen.
Quelle: Brüssel [ ueapme ]