Schweinehandel stark behindert
Ende März und Anfang April sind in Nordrhein-Westfalen erneut Fälle der klassischen Schweinepest gemeldet worden. Dies hat die EU-Kommision veranlasst, weitreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die sich auf ganz Nordrhein-Westfalen erstrecken. Die Schweinebranche muss wirtschaftliche Verluste befürchten. Seit dem 30.3.2006 um 0.00 Uhr gilt in dem betroffenen Bundesland ein Transportverbot für Schweine. Da für Ferkel im Gegensatz zu Mastschweinen keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, kommt der Ferkelhandel wohl vollständig zum Erliegen. Davon ist auch der bedeutende Ferkelimport betroffen, denn Ferkel aus den Niederlanden oder Dänemark können nach dem Verordnungstext nicht nach NRW eingeführt werden.
Schweinehandel stark behindert
Ende März und Anfang April sind in Nordrhein-Westfalen erneut Fälle der klassischen Schweinepest gemeldet worden. Dies hat die EU-Kommision veranlasst, weitreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die sich auf ganz Nordrhein-Westfalen erstrecken. Die Schweinebranche muss wirtschaftliche Verluste befürchten. Seit dem 30.3.2006 um 0.00 Uhr gilt in dem betroffenen Bundesland ein Transportverbot für Schweine. Da für Ferkel im Gegensatz zu Mastschweinen keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, kommt der Ferkelhandel wohl vollständig zum Erliegen. Davon ist auch der bedeutende Ferkelimport betroffen, denn Ferkel aus den Niederlanden oder Dänemark können nach dem Verordnungstext nicht nach NRW eingeführt werden.
Ausnahmen bei Schlachttieren erlaubt
Das Transportverbot gilt grundsätzlich auch für Schlachtschweine. Ausnahmen sind jedoch erlaubt, wenn Tiere innerhalb von NRW direkt zur sofortigen Schlachtung verbracht werden. Es wird damit gerechnet, dass die notwendigen Genehmigungen unbürokratisch vom Landesministerium erteilt werden und die Ausnahme eher der Regel entspricht. Die Vermarktung von NRW-Schlachtschweinen dürfte deshalb in den nächsten Tagen halbwegs gesichert sein. Allerdings gilt für die Sperrund Beobachtungsgebiete um Recklinghausen und Borken ein absolutes Verbringungsverbot für 21 Tage.
Der Transport von Mastschweinen aus anderen Ländern zu Schlachthöfen in NRW sowie die Durchfuhr von Schweinen durch NRW ist zur Kontaktvermeidung nur auf Hauptverkehrsstraßen oder Schienenwegen erlaubt. Auch hier ist damit zu rechnen, dass Ausnahmegenehmigungen für den „Schweineimport“ erteilt werden. Für die NRW-Schlachtunternehmen ist dies wichtig, denn ein Drittel aller Schlachtungen in Deutschland erfolgen dort, aber nur ein Viertel der Schweine stammt aus diesem Bundesland. Die Ausfuhr von Schweinen über die Landesgrenzen hinweg könnte sich dagegen schwieriger gestalten, da dies nur in absoluten Ausnahmefällen von den zuständigen Behörden erlaubt werden soll.
Schlachtungen liefen auf Hochtouren
Nach Bekanntwerden des kommenden Transportverbotes setzte bis zum Beginn des „Stand Still“ am Donnerstag ein überaus lebhafter Handel mit Ferkeln und Schweinen ein.
Was nun kommt, weiß niemand. Sicherlich muss mit einem kleineren Schlachtschweineangebot in NRW gerechnet werden, durch die Ausnahmeregelungen dürfte die erzwungene Angebotsverknappung jedoch abgemildert werden. Für den Handel mit Fleisch gelten bisher keine Einschränkungen, sieht man einmal von dem schmerzhaften Exportverbot nach Russland für Nordrhein-Westfalen ab. Gerade in den letzten Wochen war man von Seiten der Wirtschaft und des Bundeslandwirtschaftsministeriums intensiv darum bemüht, eine Aufhebung des russischen Importverbotes bei den zuständigen Veterinären zu erreichen. Diese Bemühungen dürften nun wahrscheinlich ergebnislos bleiben und die betroffenen Schlachtunternehmen und Fleischverarbeiter Marktanteile verlieren.
Verluste für Erzeuger
Zu den Verlierern des Schweinepestgeschehens werden voraussichtlich auch die Erzeuger gehören. Betriebe, die in den Sperr- und Beobachtungsgebieten liegen, werden zu schwere Schweine abliefern und Abzüge bei der Vermarktung hinnehmen müssen: Unterstellt man, dass die Schweine nach einer Vermarktungssperre von 21 Tagen im Mittel um zehn Kilogramm schwerer geschlachtet werden, dann könnten bei der Vermarktung an führende Auto-FOM-Schlachtbetriebe in NRW Erlöseinbußen durch schlechtere Maskenwerte von sechs bis sieben Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht erfolgen.
Bei der FOM-Vermarktung nach Nordwestmaske berechnet sich bei zehn Kilogramm Übergewicht ein Mindererlös von acht Cent pro Kilogramm. Berücksichtigt man, dass viele Masken im Gegensatz zur Nordwestmaske nur eine Obergrenze von 100 Kilogramm ohne Abzüge tolerieren, dürfte der Mindererlös tatsächlich noch ein Stück größer ausfallen.
Quelle: Bonn [ zmp ]