DBV: Anhebung der Altersgrenze bei BSE-Tests war überfällig
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 16.6.2006 das BSE-Testalter von 24 auf 30 Monate erhöht. Damit wurde einer seit Jahren vom Deutschen Bauernverband (DBV) vorgetragenen Forderung Rechnung getragen. Der DBV hatte darauf hingewiesen, dass BSE-Tests bei Rindern unter 30 Monaten zu keinem zusätzlichen Verbraucherschutz führen, wie jüngst die Risikobewertungen der zuständigen Bundesinstitute bestätigen. Auch in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten werden BSE-Tests bei Rindern unter 30 Monaten nicht durchgeführt. Die nicht gerechtfertigte einseitige Kostenbelastung für die Fleischwirtschaft von etwa fünf Millionen Euro pro Jahr werde nun endlich abgebaut, betonte der DBV die Entscheidung des Bundesrates.
DBV: Anhebung der Altersgrenze bei BSE-Tests war überfällig
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 16.6.2006 das BSE-Testalter von 24 auf 30 Monate erhöht. Damit wurde einer seit Jahren vom Deutschen Bauernverband (DBV) vorgetragenen Forderung Rechnung getragen. Der DBV hatte darauf hingewiesen, dass BSE-Tests bei Rindern unter 30 Monaten zu keinem zusätzlichen Verbraucherschutz führen, wie jüngst die Risikobewertungen der zuständigen Bundesinstitute bestätigen. Auch in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten werden BSE-Tests bei Rindern unter 30 Monaten nicht durchgeführt. Die nicht gerechtfertigte einseitige Kostenbelastung für die Fleischwirtschaft von etwa fünf Millionen Euro pro Jahr werde nun endlich abgebaut, betonte der DBV die Entscheidung des Bundesrates.
Gleichzeitig hat der Bundesrat in einer weiteren Entscheidung zum Fleischhygienerecht Übergangsfristen für die so genannten „Informationen zur Lebensmittelkette“ festgesetzt. Nach dieser umstrittenen Anforderung im europäischen “Hygienepaket“ dürfen Schlachthöfe nur dann Tiere schlachten, wenn vorher vom Tierhalter Informationen zum Gesundheitszustand vorgelegt wurden. Die EU-Kommission räumt den Mitgliedsstaaten für diese Verpflichtung Übergangsfristen ein. Der DBV hat vom deutschen Gesetzgeber in der Vergangenheit gefordert, diese Übergangsfristen voll auszunutzen. Der Bundesrat kommt nun dieser Forderung nach, so dass beispielsweise Schweinehalter erst ab dem Jahr 2008 und Rinderhalter ab 2010 verpflichtet werden, die Informationen zu liefern. Nach Ansicht des DBV wird diese Zeit dringend benötigt, um praktikable und unbürokratische Systeme innerhalb der Produktionskette für Fleisch aufzubauen.
Quelle: Berlin [ dbv ]