DBV mahnt Einhaltung der 1:1-Umsetzung von EU-Recht an

Der Bundesrat hat sich am 16. Juni 2006 mit der Neuordnung des Tierzuchtgesetzes befasst und die Novelle zum Tierzuchtgesetz befürwortet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte den vorgesehenen Ausstieg aus der hoheitlichen Verantwortung für die Tierzucht. Positiv dagegen bewertete der DBV die geplante Anpassung des Tierzuchtgesetzes an das EU-Recht und forderte die konsequente Einhaltung einer 1:1-Umsetzung an. Weitergehende Änderungen des Tierzuchtrechtes bedürften einer intensiven Prüfung der Auswirkungen für die deutsche Tierzucht sowie für die nachgelagerten Bereiche der gesamten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und Nahrungsmittelverarbeitung. Ansonsten würde leichtfertig ein wirksamer Verbraucherschutz aufs Spiel gesetzt.

DBV mahnt Einhaltung der 1:1-Umsetzung von EU-Recht an

Der Bundesrat hat sich am 16. Juni 2006 mit der Neuordnung des Tierzuchtgesetzes befasst und die Novelle zum Tierzuchtgesetz befürwortet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte den vorgesehenen Ausstieg aus der hoheitlichen Verantwortung für die Tierzucht. Positiv dagegen bewertete der DBV die geplante Anpassung des Tierzuchtgesetzes an das EU-Recht und forderte die konsequente Einhaltung einer 1:1-Umsetzung an. Weitergehende Änderungen des Tierzuchtrechtes bedürften einer intensiven Prüfung der Auswirkungen für die deutsche Tierzucht sowie für die nachgelagerten Bereiche der gesamten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und Nahrungsmittelverarbeitung. Ansonsten würde leichtfertig ein wirksamer Verbraucherschutz aufs Spiel gesetzt.

Der DBV erinnerte an seine Entschließung, die er gemeinsam mit der  Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR), dem Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS), der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) anlässlich seiner letzten Präsidiumssitzung verabschiedet hat. Hierin wird auf die führende Rolle Deutschlands im Bereich der Tierzucht hingewiesen. Das deutsche Tierzuchtgesetz war in den vergangenen Jahrzehnten verlässliche Grundlage für die Zucht bzw. Vermehrung gesunder und sich in den Leistungskriterien verbessernder Nutztiere und damit Grundlage für die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel und für aktiven Verbraucherschutz, heißt es in der Entschließung.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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