Zur Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes erklärt die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß:
Zur Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes erklärt die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß:
Das erste eigenständige Gesetz zur Regelung des Anspruchs der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen wird von einigen unterschätzt. Dabei sieht es deutliche Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor und verleiht ihren Interessen mehr Gewicht.
Die Behörden werden verpflichtet, die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen das geltende Lebensmittelrecht zu informieren. Das wurde auf Druck der SPD mit einer Verschärfung der ursprünglich im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehenen "Kann-Regelung" in eine "Soll-Regelung" erreicht. Es muss zwar eine Abwägung stattfinden zwischen den Belangen der Verbraucher und denen der betroffenen Unternehmen, in der Regel ist aber davon auszugehen, dass das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt.
So sollen die Behörden die Öffentlichkeit zum Beispiel informieren bei Verdacht auf Gefahr für die menschliche Gesundheit, über Täuschungen, über nicht gesundheitsschädliche aber ekelerregende Lebensmittel, wie zum Beispiel Gammelfleisch, oder wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung vorliegen, die aus bestimmten Gründen derzeit nicht behoben werden kann. Das gilt zum Beispiel für Acrylamid. Solche Informationen können auch über Internet erfolgen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nun auch selbst an die Behörden wenden, um weitere Informationen zu bekommen, zum Beispiel über die Beschaffenheit beziehungsweise die Behandlung von Verpackungen. Sie können erfahren, ob bei der Verpackung eines bestimmten Obstsafts die Druckchemikalie ITX verwendet wurde oder nicht.
Der Geltungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes umfasst nicht nur Lebens- und Futtermittel sondern auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Dazu gehört alles was mit Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln in Berührung kommt (Verpackungen, Behältnisse und ähnliches) und alles, was dazu bestimmt ist, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (zum Beispiel Körperpflege, Kleidung, Bettwäsche).
Die SPD hat durchgesetzt, dass wir mit einem Änderungsantrag zum Gesetz die Bearbeitungsfristen für Informationsanliegen von acht Wochen auf vier Wochen verkürzen. Außerdem wird klargestellt, dass bei Rechtsverstößen Informationen nicht unter Berufung auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verweigert werden dürfen.
Wenn nun auch aus CDU-regierten Ländern Forderungen nach weiter gehenden Regelungen laut geworden sind, wird dies nicht an der SPD scheitern.
Für uns ist dieses Gesetz ein wichtiger, erster Schritt auf dem Weg zum transparenten Markt. Weitere Schritte werden folgen.
- Wir wollen, dass auch die Wirtschaft ihre Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrnimmt und ihnen Zugang zu ihren Informationen gewährt. Denn bei den Unternehmen liegen alle Daten vor, die eine bewusste Auswahl ermöglichen und eine eigenverantwortliche Marktteilnahme gewährleisten. Sollte sich die Wirtschaft hier nicht bewegen, werden wir gesetzliche Maßnahmen prüfen. Dazu haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht.
- Wir wollen den Informationsanspruch auf weitere Produkte und Dienstleistungen erweitern.
Der Entschließungsantrag sieht die Dokumentation und Auswertung der Erfahrungen mit dem Gesetz vor. Damit werden wir zum Beispiel beobachten können, ob und welche Ausschlussgründe zu nicht nachvollziehbarer Informationsverweigerung führen, wie sich die Kosten entwickeln, und wie lange die Bearbeitung der Auskunftsanliegen dauert. Diese Auswertung gibt uns dann die Möglichkeit, eventuellen Fehlentwicklungen mit gesetzlichen Maßnahmen gegenzusteuern.
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz sind wir auf einem guten Weg, den wir weiter gehen werden.
Quelle: Berlin [ spd ]