Zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (VerbraucherInformations-Gesetz - VIG) der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael Goldmann:

Zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (VerbraucherInformations-Gesetz - VIG) der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael Goldmann:

Verbraucherinformation ist ein integraler Bestandteil einer funktionierenden Marktwirtschaft - nur informierte Verbraucher können kluge Entscheidungen für sich und ihre Familien treffen. Das von der großen Koalition vorgelegte Gesetz bleibt aber hinter den Erwartungen zurück.

Das VIG ist ein klarer Fall von Falschetikettierung: Es steht zwar Verbraucherinformationsgesetz drauf, drin ist aber ein unübersehbares Durcheinander von Ausnahmetatbeständen, ein von vornherein zu enger Anwendungsbereich und eine Kostenregelung, die dem vom EuGH aufgestellten Grundsatz widerspricht, dass Informationsfreiheitsrechte durch unangemessen hohe Gebühren nicht untergraben werden dürfen.

Das Gesetz ist auch ein ordnungspolitischer Fehlgriff: Statt für Rechtsklarheit bei Behörden, Unternehmen und Verbrauchern zu sorgen, schafft es neue Unsicherheiten und ist kaum praxistauglich.

Bei Behörden vorhandene Informationen müssen den Verbrauchern zur Verfügung stehen - aber die Verbraucher müssen sich auch auf die Informationen verlassen können. Die Behörden müssen verpflichtet werden, die Richtigkeit der Informationen zu prüfen und dafür auch zu haften. Das ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Unternehmen. Ebenso müssen sich die Unternehmen darauf verlassen können, dass ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ohne Wenn und Aber geschützt sind. Marktwirtschaft kann nur dann funktionieren, wenn Anbieter und Nachfrager gleichermaßen ihre berechtigten Interessen wahren können. Informationen nützen dem Verbraucher außerdem nur, wenn sie aufbereitet sind. Aus dem Zusammenhang gerissene Informationsschnipsel und Daten ohne Erläuterung führen nur zu Verunsicherung und nicht zu einem wirklichen Plus an verwertbarer Information.

Die FDP-Fraktion hat daher in einem Entschließungsantrag dargelegt, welchen Kriterien ein Verbraucherinformationsgesetz genügen müsste.

Quelle: Berlin [ FDP ]

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