Anlässlich der heutigen Ausschussberatung über den Entwurf der Regierungskoalition zum Verbraucherinformationsgesetz erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Anlässlich der heutigen Ausschussberatung über den Entwurf der Regierungskoalition zum Verbraucherinformationsgesetz erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Der Entwurf der Koalitionsfraktion ist in Wirklichkeit ein Verbraucher-Informations-"verhinderungs"-Gesetz. Die Koalition hat zwar als Reaktion auf unsere Initiativen und die massiven Proteste von Verbraucherinnen und Verbrauchern am Entwurf nachgebessert, aber leider ist er immer noch voller Lücken und bürokratischer Hürden. Die Verbraucher riskieren sogar, wenn sie von ihrem Informationsrecht Gebrauch machen, hohe und im Voraus nicht kalkulierbare Gebührenforderungen. An den bestehenden Missständen wird dieses Gesetz nichts ändern. Wenn die anderen Fraktionen es ernst meinen mit dem Informationsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher, müssen sie unserem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. Es handelt sich eindeutig um die bessere Alternative.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, fordert die Erweiterung des Gesetzes über Lebens- und Futtermittel hinaus auf sonstige Produkte und Dienstleistungen und einen Rechtsanspruch auf Informationszugang gegenüber Unternehmen und bestätigt damit unsere Forderungen. Er ist wie wir der Ansicht, dass amtlich festgestellte Verstöße der Unternehmen nicht als Geschäftsgeheimnis geltend gemacht werden dürfen und fordert eine Reduzierung der Ausnahmen vom Informationszwang sowie auch insbesondere eine Regelung zu Höchstgrenzen bei den Gebühren.
Der von uns vorgelegte und parallel beratene Gesetzentwurf sieht einen umfassenden Rechtsanspruch gegenüber Behörden und Unternehmen mit klaren und unbürokratischen Antragsverfahren vor. Dem berechtigten Interesse der Unternehmen zur Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse und das Recht auf informelle Selbstbestimmung werden dabei selbstverständlich Rechnung getragen.
Darum werden wir dem Koalitionsgesetz nicht zustimmen und weiter für bessere Verbraucherinformationsrechte kämpfen. Wie die Protokollerklärung, der Entschließungsantrag im Plenum und die Überprüfungsbeschlüsse zeigen, hat die Koalition selbst Zweifel am eigenen Entwurf. Wir werden das Thema umgehend wieder auf die Tagesordnung setzen.
Quelle: Berlin [ Ulrike Höfken ]