Jüngste Medienberichte zur Diskriminierung bzw. Nichtdiskriminierung von Rauchern haben die Position der EU-Kommission missverständlich wiedergegeben. Kommentare wie „EU gibt grünes Licht, Rauchern einen Job zu verwehren“, „EU erlaubt Diskriminierung von Rauchern“ oder die EU-Kommission denke, dass „die Diskriminierung von Rauchern in Ordnung ist“ entsprechen nicht den Tatsachen.

Jüngste Medienberichte zur Diskriminierung bzw. Nichtdiskriminierung von Rauchern haben die Position der EU-Kommission missverständlich wiedergegeben. Kommentare wie „EU gibt grünes Licht, Rauchern einen Job zu verwehren“, „EU erlaubt Diskriminierung von Rauchern“ oder die EU-Kommission denke, dass „die Diskriminierung von Rauchern in Ordnung ist“ entsprechen nicht den Tatsachen.

Die EU-Grundrechtecharta legt unmissverständlich fest, dass die EU jede Art von Diskriminierung ablehnt. Laut Artikel 13 des EG-Vertrages kann die EU-Kommission in bestimmen Bereichen gesetzlich gegen Diskriminierung vorgehen. Die EU-Gesetzgebung verbietet dementsprechend Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Alter, Behinderung, sexueller Orientierung und Religion. Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft oder Geschlecht ist generell unzulässig.

Auch wenn die EU-Gesetzgebung die Diskriminierung von Rauchern nicht berücksichtigt, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass die EU-Kommission die Diskriminierung von Rauchern für rechtmäßig hält. Personen sollten generell auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen beschäftigt werden.

Obwohl die EU-Kommission ein rauchfreies Umfeld am Arbeitsplatz zum Gesundheitsschutz von Rauchern und Nichtrauchern fördert, bezweifelt sie die politische Tragfähigkeit der Diskriminierung von Rauchern.

Die EU-Kommission selbst diskriminiert Raucher nicht, stellt aber einen rauchfreien Arbeitsplatz sicher und unterstützt Raucher, wenn sie mit dem Rauchen aufhören wollen.

Quelle: Brüssel / Berlin [ eu ]

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