Europaweit einheitliches Zulassungsverfahren geplant

Für Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen und -enzyme soll es nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 28. Juli 2006  künftig ein einheitliches und vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. In Deutschland, wie auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten gab es bislang kein Zulassungsverfahren für Enzyme. Diese Wirkstoffe spielen in der Lebensmittelerzeugung aber eine immer größere Rolle. Sie unterstützen Herstellungsprozesse wie das Gehen des Brotteigs und oder das Klären von Säften. In der Vergangenheit galten Lebensmittelenzyme zwar nicht als toxisch, auf europäischer Ebene gab es aber keine Sicherheitsbewertung. Das soll sich nun ändern.
 
Der Verordnungsentwurf sieht eine Positivliste für alle Lebensmittelenzyme vor. In diese Liste werden nur Enzyme aufgenommen, für die es auch eine befürwortende Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, gibt. Der Verordnungsvorschlag enthält auch Vorschriften für die Kennzeichnung von Enzymen. Wenn Enzyme im Endprodukt noch eine technologische Funktion übernehmen, sollen sie als Inhaltsstoffe mit dieser Funktion genannt werden (zum Beispiel "Stabilisator") und mit einem bestimmten Namen gekennzeichnet werden. In den meisten Fällen werden Lebensmittelenzyme jedoch als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt, d. h. sie sind im Lebensmittel nicht mehr oder nur noch als Rückstand vorhanden und haben keine technologische Wirkung mehr im Produkt. Solche Enzyme müssen nach dem Vorschlag der Kommission zwar das Zulassungsverfahren durchlaufen aber wie bisher nicht gekennzeichnet werden.

Europaweit einheitliches Zulassungsverfahren geplant

Für Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen und -enzyme soll es nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 28. Juli 2006  künftig ein einheitliches und vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. In Deutschland, wie auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten gab es bislang kein Zulassungsverfahren für Enzyme. Diese Wirkstoffe spielen in der Lebensmittelerzeugung aber eine immer größere Rolle. Sie unterstützen Herstellungsprozesse wie das Gehen des Brotteigs und oder das Klären von Säften. In der Vergangenheit galten Lebensmittelenzyme zwar nicht als toxisch, auf europäischer Ebene gab es aber keine Sicherheitsbewertung. Das soll sich nun ändern.
 
Der Verordnungsentwurf sieht eine Positivliste für alle Lebensmittelenzyme vor. In diese Liste werden nur Enzyme aufgenommen, für die es auch eine befürwortende Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, gibt. Der Verordnungsvorschlag enthält auch Vorschriften für die Kennzeichnung von Enzymen. Wenn Enzyme im Endprodukt noch eine technologische Funktion übernehmen, sollen sie als Inhaltsstoffe mit dieser Funktion genannt werden (zum Beispiel "Stabilisator") und mit einem bestimmten Namen gekennzeichnet werden. In den meisten Fällen werden Lebensmittelenzyme jedoch als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt, d. h. sie sind im Lebensmittel nicht mehr oder nur noch als Rückstand vorhanden und haben keine technologische Wirkung mehr im Produkt. Solche Enzyme müssen nach dem Vorschlag der Kommission zwar das Zulassungsverfahren durchlaufen aber wie bisher nicht gekennzeichnet werden.

Auch für Zusatzstoffe und Aromen gibt es Neuerungen. Der Vorschlag enthält ein System zur erneuten Bewertung von bereits auf dem EU-Markt befindlichen Lebensmittelzusatzstoffen, das ebenfalls auf der Risikobewertung der EFSA beruht. Für Aromastoffe sind eindeutige Höchstmengeregelungen vorgesehen. Sowohl für Zusatzstoffe als auch für Aromastoffe werden außerdem die Kennzeichnungsvorschriften aktualisiert.

Weitere Informationen[hier]

Quelle: Bonn [ aid, Gesa Maschkowski ]

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