Aktionen angekündigt, die eigentlich schon laufen (sollten)

Bayern setzt zusätzlich zu bisherigen Lebensmittelkontrollen eine Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit mit weit reichenden Kompetenzen ein / Neue Spezialeinheit hat Arbeit bereits aufgenommen / Schnappauf: „Verstöße gegen Lebensmittelsicherheit kein Bagatelldelikt / Der Staat wird gegen Übeltäter hart durchgreifen“

Aktionen angekündigt, die eigentlich schon laufen (sollten)

Bayern setzt zusätzlich zu bisherigen Lebensmittelkontrollen eine Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit mit weit reichenden Kompetenzen ein / Neue Spezialeinheit hat Arbeit bereits aufgenommen / Schnappauf: „Verstöße gegen Lebensmittelsicherheit kein Bagatelldelikt / Der Staat wird gegen Übeltäter hart durchgreifen“

Das Bayerische Kabinett hat am 13. September 2006 auf Vorschlag von Verbraucherschutzminister Dr. Werner Schnappauf Maßnahmen zur Verschärfung der Lebensmittelkontrollen beschlossen. Schnappauf teilte im Kabinett mit, dass zusätzlich zu den bisherigen Lebensmittel- und Veterinärkontrollen in Bayern eine Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit mit Veterinären, Lebensmittelkontrolleuren und Juristen Betriebe in allen Landesteilen untersucht und ganz genau unter die Lupe nimmt. In der Spezialeinheit, die seit Juli diesen Jahres aufgestellt ist, sollen 35 Kontrolleure harte Kontrollen der Lebensmittelsicherheit in Betrieben durchführen. Bei konkreten Verdachtsmomenten werden Polizei und Staatsanwälte hinzugezogen und unterstützen die Lebensmittelkontrolleure bei ihren Untersuchungen. Im Visier der Spezialeinheit sind nach den Worten Schnappaufs vor allem größere Betriebe mit überregionalem Warenverkehr. Die Spezialeinheit hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und ist im Einsatz. Die ersten Betriebe sind bereits von der Spezialeinheit untersucht worden. Sobald konkrete Ergebnisse der Arbeit der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit vorliegen, wird die Öffentlichkeit informiert werden.

Zur Stärkung der Arbeit der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit wurde sie heute im Kabinett auch mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet. Die Spezialeinheit kann in eigener Zuständigkeit Betriebe vor Ort betreten, kontrollieren und unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen für die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit vornehmen. Die Kontrolleure der Spezialeinheit bekommen als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ähnliche Befugnisse wie Polizeibeamte. So können die Lebensmittelkontrolleure der Spezialeinheit Sofortmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen vornehmen, um den Ermittlungserfolg sicherzustellen. Schnappauf: „Der Staat sieht solche schwerwiegenden Vergehen gegen die Lebensmittelsicherheit nicht als Bagatelldelikt an. Jeder, der in diesem Bereich arbeitet und Verantwortung für die Gesundheit der Bürger trägt muss wissen, dass der Staat hier bei der Aufdeckung von Missständen hart durchgreifen wird.“

Quelle: München [ Pressetext Bayerische Staatsregierung ]

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