Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG) sowie der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) empfehlen daher den genannten drei Berufsgenossenschaften, einen Zusammenschluss eingehend zu prüfen. Sie begrüßen – unbeschadet der Einbeziehung weiterer Berufsgenossenschaften – einen Zusammenschluss der drei Berufsgenossenschaften aus dem Bereich der Nahrungsmittel aus praktischen Gründen nachdrücklich. So könnte eine einvernehmliche, sachgerechte Lösung entstehen, die den aktuellen und zukünftigen Aufgaben der Berufsgenossenschaften gerecht wird.
Aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers, die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften wesentlich zu reduzieren, liegt es nahe, dass insbesondere die sachnahen Berufsgenossenschaften einen Zusammenschluss für die nahe Zukunft prüfen. Im Bereich der Nahrungsmittel sind dies die BGN, die BG Fleisch und die BG Zucker.Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG) sowie der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) empfehlen daher den genannten drei Berufsgenossenschaften, einen Zusammenschluss eingehend zu prüfen. Sie begrüßen – unbeschadet der Einbeziehung weiterer Berufsgenossenschaften – einen Zusammenschluss der drei Berufsgenossenschaften aus dem Bereich der Nahrungsmittel aus praktischen Gründen nachdrücklich. So könnte eine einvernehmliche, sachgerechte Lösung entstehen, die den aktuellen und zukünftigen Aufgaben der Berufsgenossenschaften gerecht wird.
Die Sozialpartner der Ernährungsindustrie auf Bundesebene bitten das Ehrenamt in den Vorständen und Vertreterversammlungen der drei genannten Berufsgenossenschaften ausdrücklich, diesen Prozess mit dem Willen zur Einigung mit dem erforderlichen Nachdruck kurzfristig voranzutreiben.
Quelle: Hamburg [ ngg ]