Verbraucherschutz: Schnieber-Jastram warnt vor Desinformation und Vorverurteilung
Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Verbraucherschutzsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat angesichts der Medien-Berichte über die Sicherstellung von tiefgefrorenem Fleisch in einem Stellinger Betrieb vor öffentlichen Fehleinschätzungen gewarnt: „Falsche Informationen, Vorverurteilungen und Hysterie schaffen nur Angst, nützen dem Verbraucherschutz aber nicht.“ Dies schade auch und gerade denjenigen, die sich um hohe Qualität für den Verbraucher einsetzen. Die Sicherstellung von Fleisch bei amtlichen Untersuchungen, sei eine präventive Maßnahme und nicht einem Schuldbeweis gleichzusetzen.„Mit einem Urteil muss gewartet werden, bis die Untersuchungsergebnisse vorliegen. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Ware dann letztendlich nicht zu beanstanden ist“, so Schnieber-Jastram weiter. Ein immer wieder auftretendes Missverständnis sei die Tatsache, dass ein Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum sei. Insbesondere im Hinblick auf Tiefkühlfleisch habe Hamburg sich deshalb beim Bund immer wieder dafür eingesetzt, Forschungen in Auftrag zu geben, um daraus gesicherte Regeln für die Lagerdauer von Tiefkühlfleisch festzulegen.
Verbraucherschutz: Schnieber-Jastram warnt vor Desinformation und Vorverurteilung
Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Verbraucherschutzsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat angesichts der Medien-Berichte über die Sicherstellung von tiefgefrorenem Fleisch in einem Stellinger Betrieb vor öffentlichen Fehleinschätzungen gewarnt: „Falsche Informationen, Vorverurteilungen und Hysterie schaffen nur Angst, nützen dem Verbraucherschutz aber nicht.“ Dies schade auch und gerade denjenigen, die sich um hohe Qualität für den Verbraucher einsetzen. Die Sicherstellung von Fleisch bei amtlichen Untersuchungen, sei eine präventive Maßnahme und nicht einem Schuldbeweis gleichzusetzen.„Mit einem Urteil muss gewartet werden, bis die Untersuchungsergebnisse vorliegen. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Ware dann letztendlich nicht zu beanstanden ist“, so Schnieber-Jastram weiter. Ein immer wieder auftretendes Missverständnis sei die Tatsache, dass ein Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum sei. Insbesondere im Hinblick auf Tiefkühlfleisch habe Hamburg sich deshalb beim Bund immer wieder dafür eingesetzt, Forschungen in Auftrag zu geben, um daraus gesicherte Regeln für die Lagerdauer von Tiefkühlfleisch festzulegen.
„Eine Vorverurteilung nützt niemandem, sondern kann unter Umständen mittelständische Existenzen vernichten und die Akzeptanz für einen echten Verbraucherschutz in der Wirtschaft beschädigen“, so Schnieber-Jastram abschließend.
Angemerkt werden sollte hier, dass die ursprüngliche Meldung der Hamburger Polizei schon sehr eindeutig war. Aber lesen Sie selber [hier].
Quelle: Hamburg [ hh ]