Schlachtbetrieb rehabilitiert - Schadenersatzklage

Das in der vergangenen Woche von Hamburger Lebensmittelkontrolleuren in dem Stellinger Schlachtbetrieb "Heinrich Fricke" beschlagnahmte Fleisch war zum allergrößten Teil in Ordnung. Es hat sich als nicht gesundheitsgefährdend herausgestellt. Das hätten Untersuchungen des Instituts für Hygiene und Umwelt ergeben, teilte das Bezirksamt Eimsbüttel am Donnerstag der Presse mit. Nur in einer Probe Rinderzunge sei eine auffällig hohe Zahl von Milchsäurebakterien nachgewiesen worden. Das sei aber lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden.

"Wir sind sehr erleichtert", so Geschäftsführer des Schlachtbetriebes Kurt Korb (64) gegenüber der Hamburger Morgenpost, "aber auch sehr empört über das, was auf Behördenebene läuft." Er prangert an, dass die Information über einen möglichen Fleischskandal veröffentlicht wurde, bevor die Untersuchungen abgeschlossen waren. Er denkt jetzt an eine Schadenersatzklage. "Der Umsatzrückgang ist für uns existenzbedrohend", so Korb gegenüber der Zeitung.

Schlachtbetrieb rehabilitiert - Schadenersatzklage

Das in der vergangenen Woche von Hamburger Lebensmittelkontrolleuren in dem Stellinger Schlachtbetrieb "Heinrich Fricke" beschlagnahmte Fleisch war zum allergrößten Teil in Ordnung. Es hat sich als nicht gesundheitsgefährdend herausgestellt. Das hätten Untersuchungen des Instituts für Hygiene und Umwelt ergeben, teilte das Bezirksamt Eimsbüttel am Donnerstag der Presse mit. Nur in einer Probe Rinderzunge sei eine auffällig hohe Zahl von Milchsäurebakterien nachgewiesen worden. Das sei aber lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden.

"Wir sind sehr erleichtert", so Geschäftsführer des Schlachtbetriebes Kurt Korb (64) gegenüber der Hamburger Morgenpost, "aber auch sehr empört über das, was auf Behördenebene läuft." Er prangert an, dass die Information über einen möglichen Fleischskandal veröffentlicht wurde, bevor die Untersuchungen abgeschlossen waren. Er denkt jetzt an eine Schadenersatzklage. "Der Umsatzrückgang ist für uns existenzbedrohend", so Korb gegenüber der Zeitung.

Damit bestätigte sich die Vermutung, dass die [Relativierung] der Verbraucherschutz-Senatorin Schnieber-Jastram in der Vorwoche berechtigt auf Fehlinformationen aus der zuständigen Polizei-Pressestelle hinwies.

Quelle: Hamburg [ aho / lme ]

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