Pilotprojekt mit BVL: QS fordert Systemteilnehmer zur Meldung auf
Mit Hilfe eines elektronischen Meldeformulars können ab sofort QS-Systemteilnehmer die Zurückweisung von „unsicheren Lebensmitteln“ an QS melden. Diese Informationen sollen die Wareneingangskontrolle der angeschlossenen QS-Teilnehmer im Hinblick auf bestimmte Produkte und Marktteilnehmer sensibilisieren. Die Aufforderung zur Meldung richtet sich an Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeiter sowie an Lebensmitteleinzelhändler, die am QS-System teilnehmen. Die Teilnahme am Meldesystem ist freiwillig.
Pilotprojekt mit BVL: QS fordert Systemteilnehmer zur Meldung auf
Mit Hilfe eines elektronischen Meldeformulars können ab sofort QS-Systemteilnehmer die Zurückweisung von „unsicheren Lebensmitteln“ an QS melden. Diese Informationen sollen die Wareneingangskontrolle der angeschlossenen QS-Teilnehmer im Hinblick auf bestimmte Produkte und Marktteilnehmer sensibilisieren. Die Aufforderung zur Meldung richtet sich an Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeiter sowie an Lebensmitteleinzelhändler, die am QS-System teilnehmen. Die Teilnahme am Meldesystem ist freiwillig.
Das Meldesystem ist Teil eines Pilotprojekts, mit dem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Wirtschaftsbeteiligte und QS zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit beitragen und den Schutz vor Täuschungen in der Fleischwirtschaft erhöhen wollen.
Gemeldet werden sollen zurückgewiesene Partien, in denen verdorbene Produkte oder Schlachtabfälle angeliefert wurden, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Auch Produkte, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden, beispielsweise durch mikrobiologische Kontamination, Tierarznei- und Pflanzenschutzmittelrückstände oder Schwermetalle, sollen gemeldet werden.
Die Meldung der Zurückweisung von unsicheren Lebensmitteln wird von QS entgegengenommen und anonymisiert. Anschließend erfolgt eine Meldung an alle Systemteilnehmer. Zudem werden die anonymisierten Daten ausgewählten Gutachtern aus der Wissenschaft zur Beurteilung vorgelegt.
Quelle: Bonn [ qs ]