DBV hat sich in die Anpassung der nationalen Vorschriften an EU-Recht eingebracht

Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat einer umfangreichen Änderung des nationalen Hygienerechts für Lebensmittel zugestimmt. Die Verordnungen des so genannten EU-Hygienepaketes haben einen Großteil der bisherigen nationalen Regelungen abgelöst, so dass hier eine Überarbeitung des deutschen Rechts erforderlich wurde. Der Deutsche Bauern­verband (DBV) hatte in den Diskussionen um die zukünftige Ausgestaltung des natio­nalen Rechts angemahnt, sich am EU-Recht zu orientieren und keine nationalen Sonder­wege zu beschreiten. Dennoch kommen einige Neuregelungen auf die Unternehmen zu. Betroffen sind auf der Stufe Landwirtschaft insbesondere Veredlungsbetriebe und Milcherzeuger.

DBV hat sich in die Anpassung der nationalen Vorschriften an EU-Recht eingebracht

Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat einer umfangreichen Änderung des nationalen Hygienerechts für Lebensmittel zugestimmt. Die Verordnungen des so genannten EU-Hygienepaketes haben einen Großteil der bisherigen nationalen Regelungen abgelöst, so dass hier eine Überarbeitung des deutschen Rechts erforderlich wurde. Der Deutsche Bauern­verband (DBV) hatte in den Diskussionen um die zukünftige Ausgestaltung des natio­nalen Rechts angemahnt, sich am EU-Recht zu orientieren und keine nationalen Sonder­wege zu beschreiten. Dennoch kommen einige Neuregelungen auf die Unternehmen zu. Betroffen sind auf der Stufe Landwirtschaft insbesondere Veredlungsbetriebe und Milcherzeuger.

Für intensive Diskussionen sorgte die im EU-Hygienepaket geforderte „Lebensmittelketten-Information“. Danach dürfen nur Tiere geschlachtet werden, wenn der Erzeuger dem Schlachtbetrieb detaillierte Informationen zum Gesundheitszustand übermittelt hat. Schweinehalter müssen ab 2008, Rinderhalter ab 2010 diese Informationen an den Schlachthof weitergeben. Der DBV hat sich hier für eine möglichst einfache und unbüro­kratische Umsetzung dieser Vorschrift eingesetzt. Dazu wurde eine bundes­einheitliche Standarderklärung als Muster in die nun beschlossene Verordnung aufgenommen, die sich auf die im EU-Recht vorgegebenen Parameter beschränkt. So sind weitgehend alle Erleichterungen, die von Seiten der EU möglich gemacht werden, auf nationaler Ebene umgesetzt worden. Hierzu gehören unter anderem eine klare Beschränkung auf die wesentlichen Informationen, die Aussetzung der 24-Stundenfrist bis 2010 sowie die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung, um lästiges Ausfüllen von Papieren auf den Betrieben zu verhindern.

Im Milchbereich ist es dem DBV nach gründlichen Diskussionen mit dem Bundesland­wirtschaftsministerium und der EU-Kommission gelungen, für die bisher geltende „Besser­stellungsregelung“ eine annähernd konforme Lösung zu finden. Ausdrücklich begrüßt der DBV, dass Milcherzeuger durch einen einmaligen Nachweis der geforderten Qualitäts­merkmale die Verkehrsfähigkeit der Milch zeitnah wiederherstellen können. Die „Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“ wird voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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