Rinderpass ist Vergangenheit

Am 14. Juli 2007 ist die neue Fassung der Viehverkehrsverordnung in Kraft getreten, die einen Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war. Damit ist seit diesem Datum auch der bisherige Rinderpass abgeschafft. An seine Stelle tritt ein so genanntes Stammdatenblatt, das aber das Rind bei einem Halterwechsel nicht zu begleiten braucht. Wie bereits berichtet empfiehlt es sich somit, dass die Schlachtbetriebe die Viehlieferanten dazu aufrufen bzw. dazu verpflichten, weiterhin für jedes Rind, das zur Schlachtung kommt, das Datenblatt mitzugeben, um die Übertragung der Tieridentifizierung in den betrieblichen Datenbestand zu erleichtern.

Rinderpass ist Vergangenheit

Am 14. Juli 2007 ist die neue Fassung der Viehverkehrsverordnung in Kraft getreten, die einen Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war. Damit ist seit diesem Datum auch der bisherige Rinderpass abgeschafft. An seine Stelle tritt ein so genanntes Stammdatenblatt, das aber das Rind bei einem Halterwechsel nicht zu begleiten braucht. Wie bereits berichtet empfiehlt es sich somit, dass die Schlachtbetriebe die Viehlieferanten dazu aufrufen bzw. dazu verpflichten, weiterhin für jedes Rind, das zur Schlachtung kommt, das Datenblatt mitzugeben, um die Übertragung der Tieridentifizierung in den betrieblichen Datenbestand zu erleichtern.

Der VDF (Verband der Fleischwirtschaft) hat den Deutschen Bauernverband gebeten, über seine Fachpublikationen die Landwirte dazu aufzurufen, das Stammdatenblatt zu pflegen und es dem jeweils nächsten Halter zu übergeben. Der Bauernverband hat zugesagt, an seine Mitglieder in diesem Sinne zu appellieren.

Quelle: Bonn [ vdf ]

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