Konsumentenschutz-Kommissarin Kuneva gibt neue verbraucherpolitische Strategie auf den Weg und plädiert für Sammerklagen als Rechtsmittel
Die EU-Kommissarin Meglena Kuneva hat heute ein über 20 Maßnahmen legislativer und nichtlegislativer Art umfassendes Bündel von Initiativen vorgestellt, mit denen der Einzelhandel im Binnenmarkt bis 2013 neuen Auftrieb erhalten soll. Weitergehen soll es in den kommenden Monaten mit folgenden Aktionen: gründliche Überarbeitung der Verbraucherrechte bei grenzübergreifenden Transaktionen, eingehende Bewertung optimaler Vorgehensweise zur Stärkung des Rechtsmittels der Verbraucher-Sammelklage, neue Vorschläge für eine konsolidierte Erweiterung der Timesharing-Richtlinie und Einlösung der Zusage, den Markt für grenzüberschreitende Kreditgeschäfte (im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie) weiter zu liberalisieren.
Konsumentenschutz-Kommissarin Kuneva gibt neue verbraucherpolitische Strategie auf den Weg und plädiert für Sammerklagen als Rechtsmittel
Die EU-Kommissarin Meglena Kuneva hat heute ein über 20 Maßnahmen legislativer und nichtlegislativer Art umfassendes Bündel von Initiativen vorgestellt, mit denen der Einzelhandel im Binnenmarkt bis 2013 neuen Auftrieb erhalten soll. Weitergehen soll es in den kommenden Monaten mit folgenden Aktionen: gründliche Überarbeitung der Verbraucherrechte bei grenzübergreifenden Transaktionen, eingehende Bewertung optimaler Vorgehensweise zur Stärkung des Rechtsmittels der Verbraucher-Sammelklage, neue Vorschläge für eine konsolidierte Erweiterung der Timesharing-Richtlinie und Einlösung der Zusage, den Markt für grenzüberschreitende Kreditgeschäfte (im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie) weiter zu liberalisieren.
Ziel der neuen Verbraucherpolitischen Strategie 2007-2013 ist es, das Vertrauen in den Binnenmarkt zu stärken, damit die Verbraucher ungehindert grenzüberschreitend einkaufen können – ob auf Shopping-Reisen oder im Internet – und so stets das Beste zu günstigsten Preisen und optimaler Qualität erwerben.
„Mit dieser Strategie wollen wir einen schlummernden Riesen wachrütteln: den Einzelhandel im Binnenmarkt. Die grenzübergreifenden Absatzmärkte werden zwar durch die neue Techniken von Grund auf umgekrempelt, aber die Verbraucher hinken in ihrer Einstellung der Entwicklung hinterher. Mein Bestreben ist es, Vertrauen in den Markt zu schaffen und den Bürgern und Bürgerinnen mehr Auswahlmöglichkeiten zu bieten, damit sie das Beste für ihr Geld bekommen. Ich möchte, dass jemand, der in Birmingham wohnt, mit der gleichen Zuversicht wie beim Händler um die Ecke im E-Commerce eine Digitalkamera in Berlin oder Budapest ordern kann.“
Verbraucherausgaben machen 58 % des BIP der EU aus. Statistisch ist erwiesen, dass Firmen und Verbraucher das Potenzial, das der Binnenmarkt ihnen bietet, und speziell die neuen Möglichkeiten des elektronischen Einkaufens, nach wie vor nicht voll ausschöpfen. Der Europäische Binnenmarkt könnte der weltweit größte Einzelhandelsmarkt sein. Tatsächlich aber ist er noch immer in 27 nationale „Mini-Märkte“ zersplittert, wodurch den Verbrauchern Vorteile wie günstige Preise und größeres Angebot entgehen und der Wirtschaft in Europa einer Chance für weiteres Wachstum vorenthalten wird.
Eine Fünf-Säulen-Strategie
1. Moderne Rechtsregeln für grenzüberschreitendes Einkaufen
Gründlich überarbeitet und verschlankt werden wird der derzeitige Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz, der Regelungslücken aufweist, veraltet ist und sich zunehmend als Instrumentarium erweist, das mit der revolutionären Entwicklung des „digitalen Handels“ mit Produkten und Dienstleistungen und in Bezug auf Vertriebskanäle nicht mehr Schritt hält. Priorität werden dabei 8 zentrale Verbraucherrichtlinien haben, die so unterschiedliche Bereiche abdecken wie Garantien für Verbrauchsgüter bis hin zur Problematik des Rechtsbegriffs „Lieferung“. Manifest wurden derlei Fragen im Zusammenhang mit dem unlängst aufgelegten Grünbuch zur „Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ (siehe IP/07/ ). An weiteren prioritären Aktionsbereichen zu nennen wären
- die Timesharing-Richtlinie;
- eine Neufassung der Verbraucherkredit-Richtlinie;
- ein Bericht über das Funktionieren des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen;
- ein Bericht über die Anwendung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.
2. Solide Systeme für Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung
Die Verbraucher können erst dann vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt ziehen, wenn sie auf solide, wirksame Systeme zur Regelung von Rechtsproblemen zurückgreifen können, sollte es zu Komplikationen im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen kommen. Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, die auf Folgendes abstellen:
- Nachhaltigeres Monitoring in Bezug auf Systeme zur alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
- Prüfung etwaiger Ansatzmöglichkeiten in Sachen Verbraucher-Sammelklagen bei Verstößen gegen Verbraucherrecht, aber auch gegen die Kartellvorschriften der EU;
- Berichterstattung zur Richtlinie über Sammelklagen (Bericht für 2007 vorgesehen, mit anschließender öffentlicher Konsultierung über die Auswirkungen der Richtlinie);
- Umsetzung der neuen Verordnung über Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, mit der die Problematik der grenzüberschreitenden betrügerischen Gewinnversprechen und der damit verbundenen Verstöße gegen Verbraucherrecht angegangen werden soll (siehe IP/07/ ).
3. Sichere Märkte
Oberstes Anliegen der Verbraucher ist die Produktsicherheit. Vorrang haben deshalb u. a. folgende Aktionsbereiche:
- Verstärkung der Marküberwachung durch die EU und weiterer Ausbau des Schnellwarnsystems RAPEX für Meldungen über gefährliche Erzeugnisse;
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Behörden der USA und der Volksrepublik China;
- Sammeln von Daten über Unfälle und Verletzungen, in die Produkte oder Dienstleistungen involviert sind, als prioritäre Aufgabe, und Sammeln und Auswertung von Daten über Gefährdung durch Chemikalien in Verbrauchsgütern.
4. Verbraucherrelevante Erkenntnisse in den Brennpunkt anderer EU-Politikfelder stellen
Leitziel ist es, verbraucherrelevante Erkenntnisse zur Richtschnur für politische Entscheidung im Binnenmarkt der kommenden Generation („Binnenmarkt 2“) zu machen.
- Vorrang hat die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in den Prozess der Politikgestaltung in Schlüsselbereichen wie Gesundheit, Unternehmen und Industrie, Umwelt und Verkehr. In diesem Zusammenhang zu nennen sind insbesondere
- ein Weißbuch der Kommission über Hypothekendarlehen;
- Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Hier wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass dort, wo es zweckdienlich erscheint, der Universaldienst sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten gewährleistet bleibt.
- Zu folgenden Sachfragen werden Indikatoren entwickelt und Statistiken erstellt werden: Größenordnung des grenzübergreifenden Handels zwischen Gewerbetreibenden und Endverbrauchern (B2C-Handel), Preisentwicklung (konvergierend/divergierend), Konformität mit Rechtsnormen, Verbrauchervertrauen, von Konsumenten eingereichte Beschwerden, Verfahrenskosten, Fragen des Zugangs und Zufriedenheitsgrad.
5. Information
Verbraucher benötigen bessere Informationen, transparentere Märkte und mehr politische Entscheidungskompetenzen. Prioritär werden u. a. folgende Aktionen sein:
- Kofinanzierung und Koordinierung der Tätigkeiten des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), das Bürger und Bürgerinnen über Verbraucherrechte berät und ihnen hilft, bei grenzübergreifenden Rechtsproblemen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen;
- Informationskampagnen in neuen Mitgliedstaaten, Schaffung eines Postgraduierten-Studiengangs zur Erlangung von Fachkompetenzen in Verbraucherangelegenheiten, weitere Herausgabe des für Schüler bestimmten Europa-Taschenkalenders, Erarbeitung von Lernmodulen für den Einsatz in der Erwachsenenbildung.
Weitere Informationen [hier]
Quelle: Brüssel [ EU ]