EU-Vorschlag zur Vermarktung
Kalbfleisch, das in der Europäischen Union vermarktet wird, darf künftig nur so genannt werden, wenn es von Tieren stammt, die bei der Schlachtung nicht älter als acht Monate waren. Ausnahmen von dieser Vorschrift sollen mit Rücksicht auf kulturelle Traditionen für den Inlandsabsatz in Dänemark, Griechenland, Spanien und den Niederlanden gelten.
EU-Vorschlag zur Vermarktung
Kalbfleisch, das in der Europäischen Union vermarktet wird, darf künftig nur so genannt werden, wenn es von Tieren stammt, die bei der Schlachtung nicht älter als acht Monate waren. Ausnahmen von dieser Vorschrift sollen mit Rücksicht auf kulturelle Traditionen für den Inlandsabsatz in Dänemark, Griechenland, Spanien und den Niederlanden gelten.
Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht als Kennzeichen für den Handel von Kalbfleisch ein „V“ vor; Fleisch von älteren Tieren, die bei der Schlachtung bis zu zwölf Monate alt sind, soll mit einem „Z“ gekennzeichnet werden. „Z“-Fleisch darf auf den inländischen Märkten in Dänemark, Griechenland, Spanien und den Niederlanden weiterhin Kalbfleisch heißen, beim Verkauf außerhalb dieser Länder muss es künftig als Jungrindfleisch bezeichnet werden.
Quelle: Bonn [ zmp ]